Fiat-Chrysler Automobiles (FCA) musste rund um den Wohnmobil Dieselskandal eine weitere Niederlage einstecken. Nachdem zuletzt bereits das LG Landau mit Urteil vom 27.12.2021, 2 O 169/21, und das LG Meiningen im Januar 2022, Az.: 1 O 425/21, Wohnmobilbesitzern Schadensersatz zugesprochen hatte, erließ zuletzt auch das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 31.01.2022, 2 O 114/21, eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung. „Aufgrund der positiven Rechtsprechungsentwicklung im gesamten Bundesgebiet sollten Besitzer von Wohnmobilen, die mit Motoren des FCA Konzerns ausgestattet sind, nicht einfach abwarten, sondern auch wegen der drohenden Verjährung bald handeln“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Die Lage spitzt sich für den FCA-Konzern im Fiat Dieselskandal weiter zu. Nachdem beispielsweise bereits die Landgerichte Stade, Koblenz, Gera, Landau und Meiningen die FCA in der Verantwortung sahen, verurteilte zuletzt auch das Landgericht Ravensburg, Urteil vom 31.01.2022, 1 O 114/21, den italienischen Fahrzeughersteller zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 50.650,70 € nebst Zinsen. Streitgegenständlich war ein 2014 neu gekauftes Wohnmobil des Modells Advantage 6511 von Dethleffs. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3 JTD Motor ausgestattet.

Zeitschaltuhr als unzulässige Abschalteinrichtung 

Durch die Medien ist bereits vor einiger Zeit aufgedeckt worden, dass in vielen auf Basis des Fiat Ducato hergestellten Wohnmobilen unterschiedlichster Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Insbesondere eine Strategie gerät zunehmend in den Fokus der gerichtlichen Auseinandersetzungen: die sogenannte Zeitschaltuhr. „Da der Testzyklus nur rund 20 Minuten andauert, führt dies dazu, dass ausschließlich auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Das LG Ravensburg stellte in seiner aktuellen Entscheidung vom 31.01.2022, 2 O 114/21, zutreffend fest, dass es sich bei einer derartigen Steuerung um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Rechtssinne handelt. 

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat Abgasskandal

Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Ravensburg zeigt erneut, dass betroffene Wohnmobilbesitzer nicht einfach zuwarten, sondern jetzt tätig werden sollten. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausweislich eines Schreibens vom 07.07.2021 die Untätigkeit anderer offizieller Stellen im Fiat Dieselskandal wohl nicht mehr länger gefallen lassen, sondern bald selbst tätig werden will. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte ist es damit nur eine Frage der Zeit, bis das KBA für Tausende Wohnmobile in Deutschland einen verbindlichen Rückruf anordnen wird. Darüber hinaus besteht das Risiko der Verjährung. Ansprüche gegen die Beteiligten bei FIAT (FCA Italy, Stellantis, FPT Industrial) können nicht grenzenlos geltend gemacht werden. Die kurze, kenntnisabhängige Verjährung von Ansprüchen beträgt lediglich drei Jahre, so dass es auch insoweit ratsam ist, nichts auf die lange Bank zu schieben.

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Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung der Ansprüche an. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird auch die Kostenübernahme geklärt.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines "Kampfes David gegen Goliath" ist insbesondere im Dieselskandal nach den jahrzehntelangen Erfahrungen der Nürnberger Anwälte eine fundierte Prozessvertretung. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertrat die Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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