– Eine Arbeit jenseits des klassischen Arbeitsortes, die von Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen befürwortet wird, muss anhand der betrieblichen und individuellen Gegebenheiten geregelt werden, um die Vorteile entfalten zu können.
– Verschiedene Berufsgruppen und die damit verbundenen Tätigkeiten haben unterschiedliche Möglichkeiten orts- und zeitflexible Arbeit in Anspruch zu nehmen. Breite kollektive Regelungen wie z. B. Quoten (30 % Anteil Homeoffice) sind hier nicht zielführend.
– Betriebe und Beschäftigte haben unterschiedliche Umsetzungsstände im Rahmen der Pandemie erreicht. Während einige Betriebe sich zu regelrechten „Experten“ hinsichtlich des Homeoffice entwickelten, existieren immer noch viele Betriebe, für die das Homeoffice nach wie vor eine eher exotische Alternative darstellt.
– New Work: Unter diesem Sammelbegriff hat und wird viel Entwicklung stattfinden. In Bezug auf Homeoffice muss es Ziel sein, die sich bietenden Potenziale zu nutzen und im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen der Digitalisierung und Transformation der Arbeitswelt weiter auszubauen.
– Homeoffice ist nicht der einzige Ort, an dem mobile Arbeit stattfinden kann. Unter Pandemiegesichtspunkten hatte dies zwar seine Berechtigung, hinsichtlich einer zukunftsgerichteten mobilen Arbeit jedoch nicht.
– Homeoffice ist nicht für jeden Arbeitsplatz und jeden Beschäftigten geeignet. Aus diesem Grund sollte auf der betrieblichen Ebene unbedingt die doppelte Freiwilligkeit gelten, ein einseitiger Rechtsanspruch auf Homeoffice für alle Beschäftigten wie auch eine generelle Absage an mobile Arbeit, ist nicht zu empfehlen.
Zum Hintergrund:
Im Infektionsschutzgesetz ist die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber verankert, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. In der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 wurde beschlossen, diese Regelung nicht zu verlängern, sofern es Pandemieentwicklung zulässt.
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