Der Bundestag hat am Donnerstag, den 17.3.2022, das von den Fraktionen der Ampel-Koalition vorgelegte Heizkostenzuschussgesetz verabschiedet. Der Bundestag beschloss, vor dem Hintergrund gestiegener Heizkosten unter anderem den Empfängern von Wohngeld und den nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Geförderten in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss zukommen zu lassen. Hierzu die RCDS-Bundesvorsitzende und Mitglied im Bundesvorstand der CDU Franca Bauernfeind: „Die Entscheidung, den Heizkostenzuschuss zu verdoppeln, begrüßen wir. Allerdings erreicht diese Unterstützungsleistung mit den BAföG-Geförderten lediglich 11% der Studenten. Betroffen sind aber alle Studenten gleichermaßen. Neben der Auszahlung an BAföG-Bezugsberechtigte müssen kurzfristig alle Studenten unterstützt werden.” Zudem sehe der RCDS die Gefahr, dass die BAföG-Ämter die Auszahlung nur schleppend vornehmen könnten.

„Der Heizkostenzuschuss ist zu bürokratisch und nicht umfassend genug. Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Kriterien für den Bezug des Heizkostenzuschusses weiter zu fassen und die Umsatzsteuer vorübergehend auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abzusenken, wäre die bessere Alternative gewesen.”, so der stellvertretende Bundesvorsitzende des RCDS, Jonas Neuhoff.

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