Ob Paare, deren Hochzeitsfeier wegen der Corona-Maßnahmen geplatzt ist, die Miete für die angemieteten Räume voll zahlen müssen, hängt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von den Umständen des Einzelfalls ab. Im konkreten Fall musste die Miete gezahlt werden, denn nach Auskunft der ARAG Experten erachtete der BGH eine Verlegung des Termins für interessengerecht und zumutbar, da die standesamtliche Trauung bereits längere Zeit zurückgelegen hatte (Az.: XII ZR 36/21).
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