Im Zeitraum von März 2021 bis Februar 2022 wurde das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbandes überarbeitet, aktuell umfasst es über 37.000 Produkte. Die 41 Produktgruppen werden anlassbedingt und turnusmäßig fortgeschrieben; so können relevante medizinische und technische Erkenntnisse sowie neueste Entwicklungen möglichst schnell in der Hilfsmittelversorgung bei den Versicherten ankommen. Die Ergebnisse und weitere Informationen werden jährlich in einem Fortschreibungsbericht zusammengefasst. Den fünften Bericht hat der GKV-Spitzenverband fristgerecht dem Bundesgesundheitsministerium übergeben.

„Hilfs- und Pflegehilfsmittel in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro haben GKV-Versicherte im Jahr 2021 erhalten. In den letzten zwölf Monaten wurde das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis weiter überarbeitet, es wurden über 2.300 Produkte neu aufgenommen, darunter zahlreiche digitale Innovationen. So sorgen die Fortschreibungen dafür, dass unsere Versicherten Hilfs- und Pflegehilfsmittel von hoher medizinischer und technischer Qualität erhalten“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der Fertigstellung des fünften Fortschreibungsberichtes.

Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis mit vielen neuen Produkten
Binnen Jahresfrist wurden acht von insgesamt 41 Produktgruppen überarbeitet – dazu gehören Bereiche wie Orthesen/Schienen, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Inkontinenzhilfen, Stomaartikel und Blindenhilfsmittel. Neu aufgenommen wurden 2.311 Produkte, 466 wurden aktualisiert und 215 Produkte, die veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis gelöscht.

Glukosemanagement nach neuestem technologischen Fortschritt
Für Diabetikerinnen und Diabetiker stehen jetzt noch mehr Hilfsmittel nach neuestem technologischen Fortschritt für die Insulintherapie bereit. Zu den Produkten gehören sogenannte AID-Systeme, die Insulin automatisch dosieren. Die Insulinabgabe wird individuell angepasst, zu hohe Werte werden selbstständig korrigiert. Diese neue Technologie hilft, Hyper- oder Hypoglykämien deutlich zu reduzieren. Versicherte können so unbeschwerter am gesellschaftlichen Leben teilhaben, ohne umständlich Blutzuckerwerte zu ermitteln und sich selbst Insulin injizieren zu müssen.

Gegenwärtig wird die neue Produktgruppe 30 Hilfsmittel zum Glukosemanagement entwickelt, in der diese Hilfsmittel zusammengeführt werden. Dadurch können zukünftig Ärzteschaft, Leistungserbringende und die Krankenkassen diese Produkte leichter identifizieren und sie können Versicherte zielgerichteter beraten und versorgen.

Erweitertes Leistungsangebot bei den Blindenhilfsmitteln
Eine der wichtigsten Neuerungen in der zurückliegenden Überarbeitung ist die neugefasste und erweiterte Indikation für Blindenhilfsmittel. Auch psychische Belastungen oder zerebrale Störungen können zu Sehbeeinträchtigungen führen, die funktionell einer Blindheit gleichzusetzen sind. Betroffene haben jetzt auch Anspruch auf Blindenhilfsmittel. So gibt es unter anderem an der Brille befestigte Miniatur-Kamerasysteme, die nahezu jegliche Art von Schrift vorlesen sowie Objekte und Personen erkennen und benennen können.

Anzahl der Schulungsstunden für elektronische Blindenhilfsmittel erhöht
Versicherte werden auf Kosten ihrer Krankenkasse in der Bedienung dieser anspruchsvollen digitalen Hilfsmittel geschult, hier wurde die Zahl der Schulungsstunden auf zehn erhöht. Ziel ist es, dass die Geräte mit all ihren Funktionen bestmöglich genutzt werden können und so zu mehr Lebensqualität beitragen.

Halbautomatischer Speiseroboter unterstützt Selbstständigkeit bei eingeschränkter Mobilität
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität der oberen Gliedmaßen können Essen und Trinken eine unüberwindliche Herausforderung darstellen. Die Hilfsmittel der Produktgruppe 02 Adaptionshilfen unterstützen sie dabei und fördern ihre Selbstständigkeit. Der im Berichtszeitraum neu in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommene halbautomatische Speiseroboter ahmt hierzu die Bewegungsabläufe eines menschlichen Armes nach. Auf diese Weise kann die Benutzerin oder der Benutzer zwischen verschiedenen Speisen wählen und den Essvorgang selbstständig steuern.

Schutz der Versicherten vor ungerechtfertigten Mehrkosten
GKV-Versicherte haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Leistungserbringende wie Sanitätshäuser, Orthopädiefachgeschäfte oder Hörakustiker müssen stets aktiv über diesen Versorgungsanspruch informieren, eine Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln anbieten und auf eventuelle Mehrkosten ausdrücklich hinweisen.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, betont: „GKV-Versicherte haben einen Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung. Die Beratung bei jeder mehrkostenfreien Versorgung ist eine zentrale Pflicht der Leistungserbringenden. Wer sich für Extras bei Hilfs- und Pflegehilfsmitteln entscheidet, soll dies aktiv, gut informiert und eigenständig tun können.“

Die Überarbeitung bezieht zahlreiche Akteure im Gesundheitswesen mit ein
An der Überarbeitung und Fortschreibung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses für GKV-Versicherte sind zahlreiche Akteure beteiligt: Patientenvertretungen, Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen, die Medizinischen Dienste sowie die Krankenkassen und ihre Verbände. Für eine umfassende Analyse der aktuellen Versorgungsrealität und zur Stärkung und Bündelung der Synergien werden zudem regelmäßig Fachgesellschaften und Sachverständige aus Wissenschaft und Technik eingebunden. Neben schriftlichen Anhörungen zu den Produktgruppen werden auch mündliche Anhörungen, unter anderem der Patientenvertretung, durchgeführt. So werden Versichertenbedürfnisse gezielt erfasst und in den Fortschreibungen berücksichtigt.
Den Bericht finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de 

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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