Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) spricht sich gegen eine Anhebung des allgemeinen Mindestlohnes auf zwölf Euro durch die Bundesregierung aus. Laut eines von der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) finanzierten Rechtsgutachtens verstößt der vorliegende Gesetzesvorschlag „mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen Art. 9 Abs. 3 GG und den Grundsatz des Vertrauensschutzes.“

„Mit der Anhebung des Mindestlohnes per Gesetz tut sich die Bundesregierung keinen Gefallen. Sie untergräbt das Vertrauen in die Tarifautonomie. Im schlimmsten Fall wird das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Damit würde die Koalition gleich zu Beginn der Legislatur massiv an Vertrauen und Glaubwürdigkeit einbüßen“, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

„Besser wäre es, auf die Gesetzesinitiative zu verzichten und die Wirtschaft mit geeigneten Maßnahmen zu stärken“, fordert Heinz. „Wirtschaftswachstum ist der beste Treiber für einen Anstieg der Löhne“, so Heinz.

Hier finden Sie eine umfangreichere Positionierung des BDWi zum Thema: https://www.bdwi-online.de/schwerpunkt/zur-sache/kommentar/article/tarifautonomie-am-ende-tarifzwang-fuer-die-altenpflege-und-ein-politischer-mindestlohn/

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