Welche Erhebungen sind betroffen?
Betroffen sind die amtlichen Verdienststatistiken. Die vierteljährliche Verdiensterhebung, die Verdienststrukturerhebung und die freiwillige Verdiensterhebung werden zusammengefasst und modernisiert. Das ifaa und die Arbeitgeberverbände stehen in Kontakt mit dem Statistischen Bundesamt, um für ihre Mitgliedsunternehmen den größtmöglichen Nutzen aus der neuen Erhebung zu ziehen.
Ausgangspunkt für die Reform: Datenwünsche aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft
Thematische Schwerpunkte dieser Wünsche sind Verbesserung der Datengrundlage zur Evaluierung des gesetzlichen Mindestlohns und die jährliche Analyse des (un)bereinigten Gender Pay Gap. Gleichzeitig sollen diverse Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene erfüllt werden. Das Konzept wurde von Destatis im Auftrag des BMWi entwickelt. Die zunächst für den Berichtsmonat April 2021 einmalige Erhebung wird ab diesem Jahr monatlich durchgeführt.
Kernfrage bei der Umgestaltung war, welche interessierenden Merkmale in den Unternehmen bereits digital vorliegen und welche Merkmale die Arbeitgeber monatlich für ihre Beschäftigten auf der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabrechnung aufführen müssen. Seitens der Statistischen Ämter der Länder werden in ausgewählten Betrieben die Verdienste monatlich erhoben.
Mehrbelastung für die Wirtschaft
Eine Mehrbelastung der Wirtschaft soll durch den Verzicht auf die bisherigen Verdiensterhebungen und der Steigerung des Anteils automatisierter Datenlieferungen über eSTATISTIK.core und der Bereitstellung von Softwaremodulen verhindert werden.
Welche Unternehmen und welche Bereiche sind betroffen?
Die Stichprobe umfasst Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft, dem produzierenden Gewerbe sowie dem Dienstleistungsbereich ab einem Beschäftigten. 58.000 Betriebe bundesweit wurden zur Teilnahme aufgefordert. In den darauffolgenden Jahren wird der Teilnehmerkreis variieren, ohne dass die Gesamt-Anzahl erhöht wird.
Was muss gemeldet werden?
Die Betriebe müssen monatlich die Bruttomonatsverdienste als Einzeldaten für sämtliche Arbeitnehmergruppen melden. Im Gegensatz zu den Meldungen zur Sozialversicherung werden damit auch die Beschäftigten, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, erfasst. Differenziert werden die Monatsverdienste noch mit den Angaben zu Sonderzahlungen, Zahlung für Überstunden, Zuschläge für Schicht-, Nacht-, Sonntag und/oder Feiertagsarbeit sowie Entgeltumwandlung. Zusätzlich werden Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, Beschäftigungsbeginn, bezahlte Arbeitsstunden und der Tätigkeitsschlüssel erhoben. Für den gesamten Betrieb wird auch nach Tarifbindung und Einfluss auf die Angaben durch außergewöhnliche Umstände wie konjunkturelle/saisonale Kurzarbeit, Streik, Fusion, Aufspaltung oder sonstige Gründe gefragt.
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