„Die Zahl der Schlichtungsanträge hat sich verdoppelt. Das zeigt den hohen Bedarf für eine neutrale Anlaufstelle im Postbereich. Durch die neue Teilnahmepflicht der Unternehmen an Schlichtungsverfahren wurde der Verbraucherschutz spürbar gestärkt“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Antragszahlen
Im Jahr 2021 erhielt die Bundesnetzagentur 3.752 Schlichtungsanträge (2020 1.861 Anträge) – mehr als doppelt so viele wie 2020. Zu Jahresbeginn 2022 liegen die Antragszahlen auf einem vergleichbaren Niveau zum Vorjahr.
Knapp 80 Prozent der Schlichtungsanträge bezogen sich auf Probleme bei der Paketbeförderung (überwiegend Verlust, Entwendung und Beschädigung). Auf Briefe entfielen knapp fünfeinhalb Prozent der Anträge. Weitere gut fünf Prozent der Anträge betrafen das Produkt „Einschreiben“. Der Päckchenversand wurde ebenfalls in knapp fünfeinhalb Prozent der Schlichtungsanträge thematisiert.
In 1.325 Fällen erzielte die Schlichtungsstelle Post im Verfahren eine gütliche Einigung. Lediglich in 16 Verfahren konnte dies nicht erreicht werden. Bei 402 Anträgen auf Schlichtung verweigerten die Postdienstleister die Teilnahme am Verfahren. 1.160 Anträge lehnte die Schlichtungsstelle, insbesondere mangels Zuständigkeit, ab. In 492 Fällen wurden die Anträge zurückgenommen. 357 Anträge konnten im Jahr 2021 noch nicht abgeschlossen werden.
Fast 81 Prozent der zulässigen Schlichtungsanträge betrafen die Deutsche Post DHL, auf Hermes entfielen gut zehn Prozent, auf DPD knapp fünf Prozent und auf GLS knapp zwei Prozent. UPS lag bei fast einem Prozent. Die Verteilung der Anträge spiegelt auch wider, dass die Deutsche Post DHL und Hermes stärker im Privatkundensegment tätig sind als die übrigen Paketdienstleister.
Häufige Problemstellungen
Unklarheiten zur Haftung und zum Umfang des Schadensersatzes stehen bei der Schlichtungsstelle Post regelmäßig im Vordergrund. Ebenso führt Unwissenheit zu zulässigen Sendungsinhalten häufig zu Fragen an die Schlichtungsstelle.
Hintergrund
Ziel der Schlichtung ist es, einen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen zu finden und so eine einvernehmliche Streitbeilegung herbeizuführen. Vor allem bei geringen Streitwerten stellt die Schlichtung als außergerichtliche Streitbeilegung eine kostengünstige Alternative zu Gerichtsverfahren dar.
Angesichts der weiterhin hohen Paketmengen geht die Bundesnetzagentur auch für die Zukunft von einem hohen Niveau an Schlichtungsbegehren aus.
Der Tätigkeitsbericht Schlichtungsstelle Post 2021 und weitere Informationen zur Schlichtung können hier abgerufen werden: www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle.
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