Am Valentinstag, dem sogenannten „Tag der Liebe“, gilt es daran zu erinnern, dass Partnerschaft für viele Frauen in Deutschland und weltweit mit Gewalt verknüpft ist. Die Fälle von gemeldeter Partnerschaftsgewalt in Deutschland sind im Jahr 2020 erneut gestiegen, im Vergleich zum Jahr 2019 um 4,9 Prozent – auf 148 000 Betroffene. Jeden dritten Tag wird eine Frau ermordet. Die Vorsitzende der Strafrechtskommission im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) Dr. Leonie Steinl, LL.M. fordert: „Patriarchale Machtstrukturen, Geschlechterstereotype und ihr Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt gehören auf die Lehrpläne aller Ebenen des Bildungssystems. Insbesondere Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei müssen gezielt fortgebildet werden, um die Ursachen und die Struktur von geschlechtsspezifischer Gewalt zu erkennen und adäquat zu reagieren. Deutschland hinkt bei der Umsetzung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention eindeutig hinterher. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung tätig wird.“

Spanien macht vor, wie ein gezielter Kampf gegen Femizide aussehen kann. „In Spanien steht das Thema geschlechtsspezifische Gewalt seit 1997 im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Debatte. Der Zivilgesellschaft ist es seither gelungen, breit zu mobilisieren und den Druck auf die Politik stetig zu erhöhen – mit Erfolg. Schon seit 2004 werden Femizide in Spanien spezifisch in der Kriminalstatistik erfasst. 2017 wurde ein Staatspakt gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet, der eine große Anzahl von Institutionen, Organisationen und Expert*innen zusammenbringt und insgesamt 212 Maßnahmen zur Sensibilisierung, Prävention und zum Schutz von Betroffenen beinhaltet.“, führt die Präsidentin der European Women Lawyers Association und Vorsitzende der djb-Regionalgruppe Madrid Katharina Miller, LL.M. aus.

Zusammen mit djb-Vizepräsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder wird Katharina Miller heute Abend bei der virtuellen Veranstaltung „Gewaltschutz statt Blumen am Valentinstag – Spanien als Vorbild?“ das spanische Modell und mögliche Lehren für die Rechtspolitik in Deutschland unter die Lupe nehmen.

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