Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), sieht die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Klage der Politikerin Renate Künast gegen Facebook als „Etappensieg im Kampf gegen Hass im Netz“.

„Das Urteil des höchsten Gerichts ist eine gute Entscheidung für alle öffentlichen Personen und alle Medienschaffenden, die tagtäglich mit Hassbotschaften im Internet konfrontiert sind. Es ist ein wichtiger Etappensieg gegen Hass im Netz. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Auch bei öffentlichen Personen dürfen wir Hass und Hetze nicht durchgehen lassen. Wir müssen sie konsequent verfolgen – und das geht im Fall von Renate Künast nur, wenn Facebook die Daten von anonymen Hetzern freigeben muss.“

Das Urteil sei zugleich eine Bestätigung für die Initiativen der Landesmedienanstalten im Kampf gegen eine Verrohung der Kultur im Internet. In Bayern wird mit „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ bereits seit 2019 von der BLM und dem Bayerischen Justizminister Georg Eisenreich eine Brücke zwischen Justiz und Medien geschlagen. Dr. Thorsten Schmiege: „Die Pressefreiheit ist bedroht, wenn Hass, Antisemitismus und Volksverhetzung im Netz regieren und Medienschaffende eingeschüchtert werden. Dank der bewährten Kooperation von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft mit der BLM konnten in den vergangenen Jahren erste Erfolge erzielt und Täter belangt werden. Es ist erfreulich, mit welcher Klarheit das höchste Gericht bestätigt: Niemand darf sich bei Hass und persönlicher Hetze hinter Anonymität und vermeintlicher Meinungsfreiheit verstecken.“

Die Politikerin Künast wurde und wird auf Facebook immer wieder bedroht und beleidigt. Sie hatte vor dem BVerfG auf Herausausgabe der Daten der Urheber geklagt. Mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte von Renate Künast hoben die höchsten Richterinnen und Richter gegenteilige Entscheidungen von Berliner Zivilgerichten auf.  

Alles zur Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ finden Sie hier.

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