Hintergrund
Im Juli 2021 hatte das Landratsamt Wunsiedel die Baugenehmigung für einen Trailpark am Großen Kornberg erlassen. Nach fachkundiger Einschätzung des LBV wies der Bescheid des Landratsamtes erhebliche Verfahrensfehler und umfangreiche fachliche und inhaltliche Defizite auf. In mehreren Stellungnahmen hatte der bayerische Naturschutzverband auf diese Defizite im Planungsverfahren hingewiesen. Das Landratsamt Wunsiedel hatte jedoch eine Baugenehmigung ausgesprochen, ohne die erheblichen Mängel beseitigt zu haben. So wurde beispielsweise nicht geprüft, ob sich durch den Eingriff der Erhaltungszustand der Bestände von Auerhuhn, Weißrückenspecht oder verschiedenen Eulenarten am Kornberg verschlechtert. Eine solche Prüfung ist jedoch Grundvoraussetzung für die Bewertung des Eingriffes. Weiterhin enthielt die artenschutzrechtliche Prüfung erhebliche methodische Fehler.
In der Baugenehmigung war auch nicht festgelegt, auf welchen Flächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant sind. Ebenso fehlte eine rechtliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, was einen massiven Rechtsverstoß darstellt. Für die Ausweisung der Wildschutzzonen hätte die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung geändert und die verfügten Betretungsverbote in diese Verordnung integriert werden müssen. Der LBV sieht dazu einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, weil die Baugenehmigung keine Befreiung von Verboten der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung enthält.
1909 gegründet ist der LBV der älteste Naturschutzverband in Bayern und zählt aktuell über 110.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Der LBV setzt sich durch fachlich fundierte Natur- und Artenschutzprojekte sowie Umweltbildungsmaßnahmen für den Erhalt einer vielfältigen Natur und Vogelwelt im Freistaat ein. Mehr Infos: www.lbv.de/ueber-uns.
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