Vor genau zwei Jahren, am 27. Januar 2020, wurde der erste Fall eines an Covid-19 Erkrankten in Deutschland nachgewiesen. „Nach zwei Jahren beeindruckender Leistung sind die Pflegekräfte und die Pflegeeinrichtungen absolut am Limit. Die Mitarbeitenden haben die Versorgung in allen Infektionswellen unter ständig wechselnden und sich verschärfenden Bedingungen aufrechterhalten. Dafür müssen wir ihnen alle dankbar sein.

Inzwischen sei die Belastungsgrenze angesichts täglich rasant steigender Inzidenzraten überschritten. „Die Pflegeeinrichtungen brauchen jetzt handfeste Unterstützung. Ohne zusätzliche Kräfte, zum Beispiel von der Bundeswehr oder aus dem Katastrophenschutz, werden wir die Versorgung nicht aufrechterhalten können“, so Meurer. Es gebe dramatische Personalengpässe aufgrund von Erkrankungen und Quarantäneanordnungen. Jetzt müsse alles vermieden werden, was den Druck noch erhöht.

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann nur mit großer Vorsicht und in einem abgestuften Verfahren umgesetzt werden. Dazu haben die Gesundheitsminister einen Beschluss gefasst und das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, Richtlinien zu erlassen. Diese müssen vor Ort auch konkret und verlässlich umgesetzt werden. Ein Betretungsverbot ist nach den Gesundheitsministern das letzte Mittel.“ Zudem könne das Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den Schutz für pflegebedürftige zu erhöhen, nur erreicht werden, wenn auch Angehörige und Besucher geimpft sein müssen. „Eine allgemeine Impfpflicht muss schnell kommen, um die Infektionszahlen einzudämmen und die Pflege zu entlasten.“

Meurer ruft die Politik auf, das Datum für ein klares Signal zu nutzen. „Der angekündigte Pflegebonus muss zeitnah kommen und auch an die Beschäftigten in der Altenpflege ausgezahlt werden. Gleichzeitig müssen sich die Pflegeeinrichtungen darauf verlassen können, dass der Pflege-Rettungsschirm auch über Ende März hinaus verlängert wird. Dieses Instrument brauchen wir bis zum tatsächlichen Ende der Pandemie. Der 27. Januar wäre ein guter Zeitpunkt, beides zu verkünden.“

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

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