Vor der Amtschefkonferenz der Länder-Agrarministerien fordert der Deutsche Bauernverband (DBV), bei der Abgrenzung der so genannten roten Gebiete im Sinne der Düngeverordnung das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufzugeben. Die von der EU-Kommission geforderte ausschließliche Fokussierung auf Messwerte in Grundwasserkörpern führt dazu, dass auch viele Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß düngen, pauschal und großräumig mit Auflagen überzogen werden. „Die Landwirtschaft erkennt das Ziel des Gewässerschutzes an, fordert aber mit Nachdruck eine verursacherbezogene und differenzierte Vorgehensweise ein. Einigkeit bestand in diesem Sinne zwischen Bund und Ländern und auch mit der EU-Kommission, dass zusätzliche Auflagen nur in den Gebieten greifen sollen, in denen noch tatsächlich Handlungsbedarf für den Gewässerschutz besteht. Die Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Anwendungs- und Bilanzdaten ist dabei ein wesentlicher Baustein für einen verursacherbezogenen Gewässerschutz und Voraussetzung für die Akzeptanz in der Landwirtschaft“, erklärt Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, in einem Schreiben an die Amtschefs in dieser Woche. Dies müsse auch gegenüber der EU-Kommission weiter mit Nachdruck vermittelt werden.

Eine stärkere Binnendifferenzierung müsse sich auf ein breites Messstellennetz stützen. Hierfür sind die Länder gefordert, das Messstellennetz auszubauen, um nicht aus Mangel an Messstellen und damit auf Basis unzureichender Datenverfügbarkeit große Gebiete pauschal und Betriebe ungerechtfertigt zusätzlichen schärferen Auflagen zu unterwerfen. Besonders kritisch zu sehen ist es, wenn nicht alle vorhandenen Messstellen für eine stärkere Binnendifferenzierung herangezogen werden bzw. wieder in alte Vorgehensweisen von pauschalen Ausweisungen ganzer „roter Grundwasserkörper“ bei lediglich einer oder wenigen roten Messstellen zurückgefallen wird.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Bauernverband e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 31904-407
Telefax: +49 (30) 31904-431
http://www.bauernverband.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 31904-240
E-Mail: presse@bauernverband.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel