• Die Verbraucherzentrale erhält derzeit überdurchschnittlich viele Anfragen und Beschwerden rund um die Energieversorgung.
  • Gründe für die Beschwerden sind die teilweise drastischen Preiserhöhungen, überzogene Anpassungen monatlicher Abschlagszahlungen, die Einstellungen der Belieferung, die Kündigung laufender Verträge und die teurere Versorgung als Neukunde in der Grundversorgung.
  • Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich zur Wehr zu setzen.

(VZ-RLP/11.01.2022) Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verzeichnet derzeit außergewöhnlich viele Anfragen und Beschwerden rund um die Energieversorgung. Unterschiedliche Praktiken von Anbietern verursachen vielfältige Probleme.

„Mehrere Strom- und Gasanbieter haben teils drastische Preiserhöhungen ausgesprochen. Insbesondere bei Verträgen mit Preisgarantie können solche Erhöhungen unzulässig sein“, so Max Müller von der Verbraucherzentrale. „Auch die Ankündigung überzogener Abschlagszahlungen sehen wir kritisch.“

Hinzu kommt, dass einige Energieversorger trotz laufender Vertragsverhältnisse die Belieferung ihrer Kund:innen eingestellt oder ihren Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt haben. „Beide Praktiken stellen nach unserer Auffassung in den meisten Fällen eine Vertragsverletzung dar“, so Müller. „Betroffene können unter Umständen Schadenersatz fordern.“

Wer nach einer Kündigung durch seinen Versorger zurück in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters fällt, wird dort als „Neukunde“ behandelt und zahlt derzeit oft mehr als die Bestandskunden. Das hält die Verbraucherzentrale für unzulässig.

„Betroffene sollten sich gegen überzogene Preis- bzw. Abschlagserhöhungen oder die Einstellung der Versorgung wehren und möglicherweise Schadensersatzforderungen geltend machen“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Sie sollten das Unternehmen schriftlich dazu auffordern, diese Praktiken abzustellen.“ Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterstützt Betroffene mit Beratung und beim Verfassen von Beschwerdeschreiben. Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite unter  https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/musterbriefe/energie

Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/aktuelle-meldungen/energie/energieanbieter-fordert-hoehere-abschlaege-das-ist-zu-tun-66677

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/strom-und-gas-unzulaessige-anbietermethoden-66544

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/aktuelle-meldungen/energie/strom-und-gasanbieter-stellen-kurzfristig-belieferung-ein-66020

Fragen rund um das Thema beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich.

Über die Energieberatung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter kompetent und unabhängig bei allen Fragen des Energiesparens – von der Heizungsanlage, über Fenster und Wärmedämmung bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ingenieure, Architekten und Physiker stehen in 70 Standorten im Land für kostenlose persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Außerdem bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung Energie-Checks bei Ratsuchenden zu Hause an.

Wer Probleme hat, seine Energierechnungen zu bezahlen oder gar von einer Strom- oder Gassperre betroffen ist, kann sich an die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale wenden. Juristen beraten darüber hinaus zu allen rechtlichen Fragen rund um Versorgungsverträge.

Standorte, Sprechzeiten und weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.

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