Nachdem sich die Geschäftsleitung des Münchner Tierparks kürzlich ganz klar für ein generelles Feuerwerks- und Böllerverbot ausgesprochen hat, appelliert Hellabrunn auch noch mal ausdrücklich an die Münchner Bevölkerung, auf das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern gänzlich zu verzichten – insbesondere natürlich in der Nähe des Tierparks.

Es ist kein Geheimnis, dass das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern alles andere als ein umweltverträgliches und gesundheitsförderndes „Freizeitvergnügen“ ist, auch wenn dadurch traditionell das neue Jahr begrüßt werden soll. Eine stark erhöhte Feinstaubentwicklung, extreme Geräuschbelästigungen sowie Feuer- und Verletzungsgefahren sind die Folge und ein echtes Problem für die Tier- und Pflanzenwelt. Hellabrunn als Heimat von mehreren hundert Wild- und Nutztierarten ist diesbezüglich ganz besonders betroffen.

Die Hellabrunner Aufsichtsratsvorsitzende und Bürgermeisterin Verena Dietl ruft die Münchner Bevölkerung zur Rücksichtnahme auf: „Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, gerade in diesen schwierigen pandemischen Zeiten ein bisschen Frohsinn und Ausgelassenheit walten zulassen, sollten wir auch an die Tier- und Pflanzenwelt denken und solidarisch auf die Silvesterknallerei auch außerhalb des Mittleren Rings verzichten. In meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende des Münchner Tierparks bitte ich alle Mitbürger und Besucher Münchens im Sinne des Tierwohls und der Gefährdungsvermeidung, in der Silvesternacht keine Feuerwerke und Böller abzubrennen.“

Rasem Baban, Tierparkdirektor und Vorstand Hellabrunns konkretisiert den Aufruf seinerseits: „Insbesondere die Bereiche in direkter Umgebung des Tierparks sind hier von Bedeutung, namentlich die Thalkirchner Brücke, die Tierparkstraße, der Schlichtweg und die Siebenbrunner Straße sowie der öffentliche Bereich des Harlachinger Hangs: hier bitten wir um besondere Rücksichtnahme und den gänzlichen Verzicht auf Feuerwerk und Knaller, um die teils sehr geräuschempfindlichen tierischen Bewohner Hellabrunns zu schonen. Herzlichen Dank für Ihre Einsicht und Unterstützung!“

Hinweis: Hellabrunn hat auch an Silvester und Neujahr geöffnet. Besucher werden gebeten, beim Einlass die behördlich erlassene 2G Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht in den Innenbereichen des Tierparks zu beachten. Alle Infos detailliert unter www.hellabrunn.de/corona München, den 30.12.2021

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