Statt 0,9 Prozent dürfen Versicherer von Renten- und Lebensversicherungen bei Neuverträgen, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, nur noch 0,25 Prozent Zinsen versprechen. Das gilt nach Auskunft der ARAG Experten für Lebensversicherungen, betriebliche Altersvorsorge sowie Riester- und Rürup-Rentenverträge. Die garantierten Zinsen erhalten Verbraucher dabei nicht auf die eingezahlten Beträge, sondern nur auf den Sparanteil. Von den gezahlten Beiträgen werden vor der Verzinsung anfallende Kosten für Provisionen, Verwaltungsgebühren und Kosten für eventuell enthaltene Todesfallabsicherungen abgezogen.
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