Nach Auskunft der ARAG Experten steigen ab 1. Januar 2022 für die Pflegegrade 2 bis 5 die Pflegesachleistungen um fünf Prozent. Der entsprechende Monatsbetrag für den Pflegegrad 2 wird damit auf 724 Euro erhöht, beim Pflegegrad 3 gibt es 1.363 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 1.693 Euro und beim Pflegegrad 5 liegt der monatliche Betrag für Sachleistungen bei 2.095 Euro. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent auf 1.774 Euro angehoben wird. Das Pflegegeld bleibt dagegen unverändert. Auch bei der stationären Pflege gibt es im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) Änderungen: Der Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei der Versorgung im Pflegeheim steigt ab 1. Januar ebenfalls. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und in den folgenden Jahren 70 Prozent des Eigenanteils.
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