Den wohl bekanntesten Song über Fährmänner lieferte der irische Sänger Chris de Burgh, wobei vermutet werden kann, dass diese das Lied gar nicht so schätzen. Schließlich kann die Zeile „Don´t Pay the Ferryman“ in der Ein-zu-eins-Übersetzung irrtümlich den Gesetzmäßigkeiten des hiesigen Personennahverkehrs entgegenstehen, wonach bei Fahrantritt ein gültiges Ticket vorzulegen ist. Was kleinere Personenfähren betrifft, ist das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt: Da gibt es die Ruderfähre Moritzdorf (1 EUR), die Seilfähre auf dem Schmalen Luzin (2,50 Euro), die Petermännchen-Fähre auf dem Pfaffenteich (2 Euro), eine Hommage an den Schweriner Schlossgeist, die Fähre in Aalbude (1,60 Euro) oder die neue Solarboot-Fähre „Warnowstromer“ auf dem gleichnamigen Fluss (2,40 Euro). Einzigartig ist wohl die Stolper Fähre an der Peene (2 Euro), denn hier singt Fährmann Siegfried König auf Wunsch Seemannslieder während der Überfahrt. Chris de Burghs Song ist übrigens an die griechische Mythologie um den Fährmann Charon angelehnt; auch Einfassungen aus Shakespeares „The Tempest“ stehen auf der Deutungsagenda. Wie dem auch sei, eins ist Fakt: Gezahlt werden muss für die Überfahrten in Mecklenburg-Vorpommern; gesungen wird auch.
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