Auf der Tagesordnung stehen auch der Tätigkeitsbericht des bisherigen KEA-Vorstandes sowie die Wahl der zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für den Landeselternausschuss RLP.
Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung und besteht aus je zwei Delegierten der Elternvertretungen aller 74 Kitas im Landkreis.
In den Vorstand des Kreiselternausschusses können alle Eltern gewählt werden, die ein Kind im Alter unter 14 Jahren und ihren Wohnsitz im Landkreis SÜW haben. In der Vollversammlung nicht anwesende Elternteile sind wählbar und ihre Kandidatur ist zuzulassen, wenn ihre Zustimmung zur Kandidatur zuvor angezeigt wird. Jeder kann sich aber auch selbst vor Ort vorschlagen oder aber vorschlagen lassen.
Bei der Kreiselternausschusswahl werden die aktuell gültigen Corona-Bestimmungen berücksichtigt, deshalb wird sie (Stand 04.12.2021) von der Kreisverwaltung SÜW als Präsenzveranstaltung organisiert. Es gilt Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Gemäß 29. CoBeLVO wird auch die 3G-Regel eingeführt werden, Details werden noch bekanntgegeben.
Wer Interesse an einer Mitwirkung im KEA SÜW oder Rückfragen zur Veranstaltung hat, kann sich gerne per E-Mail an post@keasuew.de wenden.
Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße
Hauptstraße 140
76879 Hochstadt (Pfalz)
Telefon: +49 (160) 8529516
https://keasuew.de/