Angestellten mit einer Behinderung steht Unterstützung zu etwa eine spezielle Reha oder ein angepasster Arbeitsplatz. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und Beratungs- und Hilfsangebote annehmen. Das betont Dr. Marina Büchau, Schwerbehindertenvertreterin bei MEDICLIN, anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 03. Dezember 2021.

Was früher normaler Arbeitsalltag war, ist nach einer Wirbelsäulen-OP, einem Unfall oder mit einer psychischen Erkrankung oft nicht mehr zu bewältigen. Wenige Stunden Bildschirmarbeit sind dann manchmal schon zu viel, schweres Heben auf einer Baustelle oder in der Pflege unmöglich. In solchen Fällen ist Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg nötig, zum Beispiel in Form einer medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation, bei der Patient*innen gezielt eingeschränkte körperliche und geistige Fähigkeiten trainieren, um wieder fit für den Job zu werden. Eine solche Reha kann Teil eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sein. Dieses müssen Arbeitgeber*innen in bestimmten Fällen anbieten, um es gesundheitlich eingeschränkten Arbeitnehmer*innen zu ermöglichen, weiterhin erwerbstätig zu sein. Weitere mögliche Hilfen und Ansprüche, insbesondere wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, sind beispielsweise ein besonderer Kündigungsschutz, technische Hilfsmittel oder zusätzliche Urlaubstage.

Selbst aktiv werden und Unterstützung annehmen

„Menschen mit einer Behinderung haben besondere Rechte“, sagt Dr. Marina Büchau. Die Sporttherapeutin im MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Düben ist Vertrauensperson der örtlichen Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung der MEDICLIN. Laut Gesetz müssen Nachteile durch eine Behinderung ausgeglichen werden, mittlerweile gibt es wirkungsvolle Instrumente zur Gleichstellung und Integration. Schwerbehindertenvertretungen, die es in Unternehmen mit mindestens fünf schwerbehinderten Mitarbeiter*innen geben kann, können in vielen Fällen direkt vor Ort mit Erfolg ein Betriebliches Eingliederungsmanagement organisieren und dabei helfen, dass ein Arbeitsplatz erhalten bleibt, erklärt Büchau, die betont: „Helfen können wir aber nur, wenn sich Betroffene uns gegenüber äußern und Beratung in Anspruch nehmen.“

Viele würden ein „Outing“ scheuen; aus Scham oder weil man Kolleginnen und Kollegen keine Mehrarbeit zumuten wolle, weil man selbst nicht mehr kann. Büchau rät dazu, sich bei gesundheitlich bedingten Problemen bei der Arbeit an Schwerbehindertenvertreter*innen im Betrieb zu wenden. Gibt es diese nicht, sind beispielsweise Integrationsämter oder die Agentur für Arbeit Anlaufstellen. „Viele haben mehr Rechte und Ansprüche, als sie denken“, sagt die Sporttherapeutin. Das gilt übrigens auch für die Arbeitgeberseite. „Nicht jeder weiß, welche Möglichkeiten und Finanzierungsmittel es gibt, um einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu helfen.“ Die Deutsche Rentenversicherung und andere Leistungsträger finanzieren beispielsweise Teilhabeleistungen im Unternehmen, wenn dadurch Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Nötig sind individuelle Lösungen

Entscheidend bei der Unterstützung durch eine Schwerbehindertenvertretung ist es, individuell auf die einzelne Person einzugehen, sagt Büchau. „Wir schauen gemeinsam, was kann man anbieten? Was kann derjenige noch leisten, was ist nicht mehr möglich?“ In vielen Fällen ist es wichtig, dass der oder die Betroffene zunächst einen Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung stellt, um Ansprüche geltend machen zu können. „Auch dabei helfen wir.“ Die Schwerbehindertenvertreter*innen holen dabei, je nach Erfordernis, alle Seiten und Fachstellen mit ins Boot: Unternehmensführung und Abteilungsleitungen, den Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers, Betriebsrat und Betriebsärzt*innen und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch die Abstimmung mit Behörden, Rehabilitationsträgern, Integrationsämtern und dem Jobcenter gehört zu den Aufgaben von Schwerbehindertenvertreter*innen, die so wie ein Scharnier dafür sorgen, dass nötige Veränderungen möglichst reibungslos umgesetzt werden.

Im besten Fall profitieren alle

Im konkreten Fall kann dies so aussehen: Eine Krankenschwester, die aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr schwer heben kann, ist oft lange krankgeschrieben. Auch mit den vorhandenen Hilfsmitteln, beispielsweise Patientenliftern, ist die Arbeit in der Pflege nicht mehr möglich. Durch Gespräche mit allen Beteiligten wird innerhalb des Krankenhauses eine für alle gute Lösung gefunden: Die Klinikleitung bietet der Mitarbeiterin einen Arbeitsplatz an der Rezeption an – wo sie sich aufgrund ihrer guten Kenntnisse des Hauses gut einbringen kann.

„Wir leisten Überzeugungsarbeit, auch bei den Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Abteilungen. Wir unterstützen dabei, Qualifizierungsmaßnahmen oder eine beruflich-orientierte Reha zu beantragen und wir unterstützen die Unternehmensleitung dabei, Finanzierungen zu beantragen“, erklärt Büchau. So können etwa fachliche Integrationsdienste miteinbezogen werden, die vor Ort schauen, wie Arbeitsplätze angepasst werden können.

Oft sind es solche kleinen Schritte, die viel bewirken und helfen, dass ein Mensch mit einer Behinderung seinen Arbeitsplatz behält. „Nehmen Sie sich ein Herz und suchen Sie sich dabei Unterstützung“, appelliert Dr. Marina Büchau, denn: „Arbeit bedeutet gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung.“

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen. Der jährliche Gedenk- und Aktionstag soll in der Öffentlichkeit auf die Probleme behinderter Menschen aufmerksam machen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MediClin Reha-Zentrum Bad Orb
Spessartstraße 20
63619 Bad Orb
Telefon: +49 (6052) 808-0
Telefax: +49 (6052) 808-649
http://www.mediclin.de/

Ansprechpartner:
Andrea Desch
Assistentin Kaufmännische Direktion
Telefon: +49 (6052) 808-683
Fax: +6052 (808) 609
E-Mail: andrea.desch@mediclin.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel