Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat in ihrer Sitzung am 12.11.2021 zukunftsweisende Beschlüsse gefasst.  Das Ehrenamt verschlankt dauerhaft Verwaltungsstrukturen und sieht die SVLFG bereit für neue Aufgaben im ländlichen Raum.

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung passen die Verwaltungsstrukturen an, indem sie das Personal-, Organisations- und Standortkonzept aktualisieren und nach dem Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden der Geschäftsführung, Reinhold Knittel, kein weiteres Mitglied in die Geschäftsführung berufen. Aus der Geschäftsführung hat die Vertreterversammlung einstimmig den bisherigen Geschäftsführer Gerhard Sehnert zum neuen Vorsitzenden der Geschäftsführung gewählt. Claudia Lex bleibt wie bisher gleichberechtigtes Mitglied der Geschäftsführung.

„Die SVLFG überzeugt im ländlichen Raum seit Jahrzehnten durch innovative und moderne, versicherungszweigübergreifende Angebote für die Versicherten der grünen Berufe. Es ist nunmehr an der Zeit, diese Angebote für alle im ländlichen Raum Lebenden zur Verfügung stellen zu können“, fordert Stephan Neumann, Vorsitzender der Vertreterversammlung, gemeinsam mit den alternierenden Vorsitzenden Henner Braach und Heinrich-Wilhelm Tölle. Sie rufen die politischen Entscheidungsträger auf, den ländlichen Raum zu stärken und bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen die SVLFG zu beauftragen.

„Die SVLFG verfügt über ein erstklassiges Netzwerk und besondere Kompetenz, um die Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum zu verbessern und zu festigen“, so Vorstandsvorsitzender Walter Heidl.

Ausgestattet mit einem gesetzlichen Auftrag kann die SVLFG nachhaltig einen Beitrag zur Schaffung von Chancengleichheit zwischen Stadt und Land leisten, insbesondere:

  • Gesundheitsvorsorge mit den Schwerpunkten im psychosozialen Bereich und bei Seniorinnen und Senioren
  • Unterstützung von pflegenden Angehörigen
  • Stärkung des Bewusstseins für gesunde Ernährung und die Erzeugung heimischer Lebensmittel (z. B. bei Kindern)
  • Ausbau der Betriebs- und Haushaltshilfe
  • Ausbau der Angebote für Saisonarbeitskräfte
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