Grau ist alle Theorie – und manche Bauherren sehen im Bauverlauf schwarz, wenn die Pläne an der Praxis scheitern.

Während allerorts das barrierefreie Bauen (DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen –Teil 2: Wohnungen) gefordert wird, kann das in der Praxis zur echten Herausforderung für alle Beteiligten werden. So z. B. bei einem barrierefreien Zugang zu einer Terrasse.  Die normgerechte Barrierefreiheit ist nur gegeben, wenn die Schwellenhöhe unter 2 cm liegt. Dennoch muss sichergestellt sein, dass kein Wasser in die Wohnung eindringen kann.

Gemäß der fachgerechten Abdichtung von Terrassen und Balkonen ist eine solche Ausführung nach der für den ausführenden Dachdecker verbindlichen Flachdachrichtlinie (Fachregel für Abdichtungen) des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks eine Sonderkonstruktion. Und das ist manchen Bauherrn oder anderen beteiligten Gewerken oft nicht bewusst.

Umso wichtiger ist es also für Bauherren, bereits im Planungsstadium – in diesem Fall den beauftragten Dachdeckerbetrieb – mit einzubinden. Denn kommt es bei Nichtbeachtung der Fachregeln, die als „Stand der Technik“ gewertet werden, später zu Schäden am Bau, ist der Ärger vorprogrammiert.

Ein fast schon alltägliches weiteres Beispiel taucht bei den aktuell sehr beliebten Pultdächern auf. Sie weisen nur eine geringe Dachneigung auf. Es besteht daher die Gefahr, dass Niederschlagswasser nur langsam abgeführt wird oder bei Winddruck unter die Dacheindeckung gelangen kann. Hier spricht das Fachregelwerk des ZVDH eine klare Sprache: Bis zu einer Dachneigung von 22o (Regeldachneigung) sind entsprechende Zusatzmaßnahmen vorgeschrieben, die bis zu einem wasserdichten Unterdach reichen können.

Ein drittes topaktuelles Beispiel: Im Zuge des Klimawandels werden immer häufiger Solaranlagen auf Dächern bei Neubauten oder im Rahmen einer Sanierung montiert. Da die Solarmodule zur Stromgewinnung (Photovoltaik PV) oder zur Brauchwasserunterstützung (Solarthermie) vielfach als Dacheindeckung gelten, sind alle Vorgaben „klassischer“ Eindeckungen einzuhalten. Dazu schreibt das Fachregelwerk u. a. eine entsprechende Wärmedämmung unter den Modulen und eine Windsogsicherung vor.

Diese drei Beispiele zeigen auf, wie sinnvoll es für jeden Bauherren ist, bereits im Vorfeld den Dachdeckerbetrieb einzubinden. Die Dachexperten kennen die Fachregeln und deren Umsetzungsmöglichkeit in der Praxis. So kann die optimale Lösung der gewünschten Ausführung gefunden und entsprechend geplant werden, die auch tatsächlich dem „Stand der Technik“ entspricht. Sorglos Bauen beginnt also bereits bei den ersten Vorstellungen des Bauherren – also sogar noch bevor sich die Planer ans Werk machen.

Die Adressen von Dachdeckerbetrieben in der Nähe vermittelt gerne die regionale Dachdecker-Innung – und auch der Klick ins Internet genügt: www.dach-rlp.de

Über Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz vertritt rund 470 Dachdecker-Innungsbetriebe, die sich den 18 regionalen Innungen angeschlossen haben. Das Verbandsgebiet reicht von Eifel bis Hunsrück, vom Westerwald bis an den Rheingau.
An der Verbandsspitze steht der Lahnsteiner Dachdecker- und Klempnermeister Johannes Lauer als Landesinnungsmeister. Die Verbandsgeschäftsführung liegt bei Andreas Unger. Sitz des Verbandes ist die Mittelrhein-Metropole Koblenz.

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