Wenn geeignete Maschinen und Werkzeuge fehlen, werden solche „Hänger“ häufig erst viel später endgültig zu Fall gebracht. Oft wird der Gefahrenbereich in dieser Zwischenzeit nicht einmal abgesperrt und gekennzeichnet. Wer hier abwartet oder mit den falschen Arbeitsmitteln und ohne Fachkunde agiert, riskiert Leib und Leben.

Die Unfallverhütungsvorschrift regelt eindeutig, dass hängen gebliebene Bäume unverzüglich und fachgerecht zu Fall zu bringen sind. Dieser aus den leidvollen Unfall-Erfahrungen hervorgegangenen Forderung wird jedoch aus Sicht der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in den Forstbetrieben zu wenig nachgekommen. Forstschlepper sind vielen zu teuer, um sie nur dafür zu nutzen – so werden oft mit Hilfe von Forstunternehmern die hängen gebliebenen Bäume früher oder später endgültig auf den Boden gebracht. Damit verstoßen sie aber klar gegen das Gesetz und gegen die Forderung, dies unverzüglich zu erledigen.

Das im schwächeren Nadelholz fachgerechte zu Fall bringen von Hängern mittels Wendehilfen gerät schnell an seine Grenzen und das im Laubholz noch viel eher. Hierfür empfiehlt sich eine sogenannte Spillwinde. Sie ist, sofern fachgerecht und für die richtigen Bäume beziehungsweise bei nicht zu starkem Holz eingesetzt, eine günstige Alternative. Wird erstmals mit einer Spillwinde gearbeitet, sind die Beschäftigten entsprechend zu schulen, was generell vor Verwendung neuer Arbeitsmittel gilt. Ungeachtet dieser Alternative bleibt die Forstseilwinde am Schlepper die beste Wahl. Sie gewährleistet den Beschäftigten höchste Arbeitssicherheit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
http://www.svlfg.de

Ansprechpartner:
Martina Opfermann-Kersten
PR
Telefon: +49 (561) 785-16183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel