Ein Minijob bringt kleines Geld – und sogar noch einiges mehr. Denn: Wer sonst nicht gesetzlich rentenversichert ist, kann sich damit die Ansprüche auf eine Reha und Rente sichern. Dafür reicht ein geringer Beitrag aus dem eigenen Verdienst aus. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Der Versicherungsschutz ist wichtig, um beispielsweise bei angeschlagener Gesundheit mit Hilfe von medizinischer oder beruflicher Reha wieder auf die Beine zu kommen. Bei schwerwiegenden Krankheiten kann eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen. Um den Schutz zu erlangen, müssen Minijobbende ab einem Einkommen von 175 Euro 3,6 Prozent ihres Gehalts in die Rentenversicherung einzahlen. Bei einem Einkommen von 450 Euro sind das 16,20 Euro.

Weitere Informationen – auch zur Beitragsberechnung von Einkünften unter 175 Euro –  gibt es in der Broschüre „Minijobs: Niedrige Beiträge, voller Schutz“ und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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