Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute entschieden, dass Fahrradlieferanten (sogenannte Rider‘), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber ihnen Arbeitsmittel wie ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein internetfähiges Mobiltelefon zur Verfügung stellt.

„Das ist ein starkes und wegweisendes Signal, um faire und gleiche Arbeitsbedingungen in der Branche herzustellen“, sagt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Zuvor hatte bereits das Landesarbeitsgericht Hessen geurteilt, dass Betriebsmittel und deren Kosten grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen seien. Er sei auch für die Verkehrssicherheit zuständig. Diese Entscheidung ist mit dem heutigen Urteil des BAG rechtskräftig.

„Bisher war es Praxis, dass viele Rider ihr eigenes Fahrrad und Mobiltelefon zum Ausliefern nutzen und eine Verschleißpauschale als Gutschein erhielten“, so Adjan. „Damit wurde der Stundenlohn, der mit zehn bis elf Euro nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, unterlaufen. Das ist nun endlich vom Tisch, dass Lieferando die Kosten für die Arbeitsmittel auf seine Beschäftigten umlegen kann.“

Die Pressemitteilung des BAG finden Sie hier:

Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen – Das Bundesarbeitsgericht

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Dr. Karin Vladimirov
Pressestelle der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gast
Telefon: +49 (30) 288849-693
Fax: +49 (30) 288849-693
E-Mail: hv.presse@ngg.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel