.
– mabb startet zweite Förderrunde des Lokaljournalismus-Förderprogramms
– Anträge können bis 26. November 2021, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden
– Fördersprechstunden für interessierte Anbieter am 11. und 19. November 2021

Die Förderung lokaljournalistischer Angebote in Brandenburg geht weiter: Ab sofort können sich Fernseh- und Radioveranstalter sowie Veranstalter von Medienangeboten im Internet bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) für eine Förderung für das kommende Jahr bewerben. Gefördert werden auch Anbietergemeinschaften. „Die erste Förderrunde war ein voller Erfolg“, so Martin Gorholt, Vorsitzender des mabb-Medienrates. „Über 30 neue lokaljournalistische Angebote für Brandenburg konnten durch die Förderung umgesetzt werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Informationsversorgung und sind eine Bereicherung für die lokale Medienlandschaft. Mit der zweiten Förderrunde wollen wir den eingeschlagenen Weg in 2022 fortsetzen. Wir danken dem Land Brandenburg für die Fortführung der Unterstützung.“

Interessierte Anbieter können sich ab sofort bewerben
Im Rahmen des mabb-Förderprogramms können sich Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter und Anbietergemeinschaften bewerben, die neue bzw. noch nicht begonnene, thematisch und zeitlich abgrenzbare lokaljournalistische Projekte umsetzen wollen. Eine Fortsetzung von 2021 geförderten lokaljournalistischen Formaten ist möglich, sofern diese auch in 2022 die Kriterien der Projektförderung erfüllen. Die Ausschreibung des Förderprogramms erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Mitteln durch das Land Brandenburg. Aus diesen Mitteln können nur für das Land Brandenburg bestimmte Angebote gefördert werden.

Der komplette Ausschreibungstext und die Antragsformulare sind auf der Webseite der mabb abrufbar.

mabb bietet Fördersprechstunden für Antragsteller an
Anträge auf Förderung können bis zum 26. November 2021, 12:00 Uhr bei der mabb gestellt werden. Am 11. November 2021 um 12:00 Uhr und am 19. November 2021 um 16:00 Uhr bietet die mabb eine digitale Fördersprechstunde rund um das Förderprogramm an. Die Anmeldung ist hier möglich.

Über das Förderprogramm Lokaljournalismus der mabb
Grundlage der Förderung lokaljournalistischer Angebote durch die mabb ist der Ende 2019 novellierte Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (Medienstaatsvertrag, MStV B-BB). Voraussetzung dafür ist, dass die Medienanstalt für diesen Zweck Landesmittel oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält. Für die erste Förderrunde in 2021 hatte das Land Brandenburg eine Million Euro bereitgestellt

Über Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihr Ziel ist die Sicherung von Medienvielfalt. In diesem Rahmen setzt sich die mabb für die Förderung lokaler Medien und für zeitgemäße Medienregulierung ein. Mit ihrer Medienkompetenzförderung unterstützt die Medienanstalt Projekte und Institutionen, die Nutzerinnen und Nutzern den selbstbestimmten, bewussten, kritischen Umgang mit Medien vermitteln und Medieninnovation voranbringen. Einrichtungen der mabb sind ALEX Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ). Darüber hinaus ist die mabb gemeinsam mit dem Rundfunk Berlin- Brandenburg Gesellschafterin der ems – Electronic Media School. www.mabb.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Kleine Präsidentenstr. 1
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 264967-0
Telefax: +49 (30) 264967-90
http://www.mabb.de

Ansprechpartner:
Anneke Plaß
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 264967-80
Fax: +49 (30) 264967-90
E-Mail: plass@mabb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel