Im Leitartikel der November-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblatts fordert Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, die nächste Bundesregierung dazu auf, durch gesetzliche Regelungen eine marktbeherrschende Stellung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungzentren zu verhindern. „Der ambulante Bereich ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus renditeorientierter Kapitalanleger gerückt. Ärzte könnten in einen schwer lösbaren Zielkonflikt geraten, wenn sie einerseits ihren berufsrechtlichen Pflichten und eigenen Ansprüchen genügen wollen, andererseits aber unter Druck gesetzt werden, ihr ärztliches Handeln nicht mehr primär am Wohl der zu Behandelnden auszurichten, sondern an den Interessen von Investoren“, schreibt Bayerns Ärztechef.

Darüber hinaus fordert Quitterer eine stärkere Berücksichtigung der vielfältigen gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels in der Gesundheits- und Klimapolitik des Bundes. Immer häufiger komme es auch in Deutschland zu gesundheitsgefährdenden Hitzewellen, Dürren und Überschwemmungen. Hinzu kämen weitere Gesundheitsgefahren durch neuartige Krankheitserreger, eine erhöhte Pollenbelastung und die Ausbreitung von Vektoren-Tieren.

„Kliniken, Katastrophenschutz, Rettungsdienste sowie Pflegeeinrichtungen sollten deshalb dazu verpflichtet werden, konkrete Maßnahmenpläne zur Vorbereitung auf Katastrophen wie Hitzeereignisse oder Überschwemmungen zu erstellen“, so der Präsident. Auf Extremwettereignisse sollten Gesundheitseinrichtungen durch ausreichend Personal und räumliche Ressourcen vorbereitet werden. Ebenso fordert Bayerns Ärztechef Finanzmittel für den Umbau von Kliniken zu klimaneutralen Krankenhäusern.

Überdies zeigten die Erfahrungen aus der Coronakrise die Notwendigkeit auf, das deutsche Pandemiemanagement zu professionalisieren. Quitterer spricht sich deshalb für die Etablierung eines ständigen interdisziplinären Pandemierats mit medizinischer Expertise aus. „Ebenso hilfreich wäre eine Verankerung fester Krisenstäbe der Bundesländer unter Einbezug der Ärztekammern im Infektionsschutzgesetz – mit klar definierten Aufgaben, Handlungsmöglichkeiten und vor allem Kompetenzen“, schreibt der Präsident.

Mehr zu „Aufbruch und Fortschritt?“ lesen Sie im Leit­ar­ti­kel der November-Ausgabe 2021 des Baye­ri­schen Ärzte­blat­ts unter www.baye­ri­sches-aerz­te­blatt.de.

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