Geld, Energie und Zeit – diese drei Faktoren werden zum Reisen benötigt. Allerdings besitzt man nie alle drei Faktoren gleichzeitig: Junge Menschen haben Energie, Zeit, aber in der Regel kein Geld. Der mittlere Jahrgang hat Energie, Geld, aber oft keine Zeit. Viele Senioren haben Geld, Zeit aber meist weniger Energie. Dabei sind Reisen gerade für ältere Menschen eine der schönsten Arten, die Rente zu verbringen. Was im Alter beachtet werden sollte und wie die Energiereserven möglichst lange vorhalten, verraten die ARAG Experten.

Wahl des Reiseziels
Bei der Entscheidung, wohin die Reise gehen soll, spielen mehrere Kriterien eine Rolle. Zum einen das Klima, das für das Wohlbefinden ein wichtiger Faktor ist. Denn besonders für Vorerkrankte können zu hohe oder zu niedrige Temperaturen schnell zur Belastung werden. Auch große Temperaturwechsel werden im Alter nicht immer optimal ausgeglichen, so dass es in der Folge zu Kreislaufproblemen kommen kann. Zudem ist die Entfernung des Urlaubsortes wichtig bei der Wahl der Destination: Zu lange Fahrten oder Flüge können – nicht nur bei älteren Menschen – das Thromboserisiko erhöhen.

Vorbereitung
Bevor die Reise losgeht, empfiehlt sich ein Check-up beim Hausarzt. Zudem sollten Urlauber überprüfen, ob alle nötigen Impfungen vorhanden sind, um in das jeweilige Land einreisen zu können. Der Hausarzt kann zusätzlich Tipps zur Ausstattung der Reiseapotheke geben. Für den persönlichen Bedarf dürfen alle Medikamente mit ins Ausland genommen werden. Das gilt auch für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Allerdings empfehlen die ARAG Experten, sich trotzdem über landesgesetzliche Richtlinien zu informieren. Wenn es einen Medikationsplan gibt, empfiehlt es sich, diesen auch auf Englisch auszudrucken, für den Fall, dass am Urlaubsort Hilfe benötigt wird.

Seniorengerecht reisen
Die meisten Reiseanbieter haben spezielle Angebote für seniorengerechtes Reisen im Programm, bei denen sowohl An- und Abreise, als auch der Aufenthalt barrierefrei gestaltet werden können.

Dazu gehört beispielsweise eine Unterkunft mit guter Verkehrsanbindung, um unnötig weite Wege vom Flughafen oder Bahnhof zu vermeiden. Zudem ist ein Fahrstuhl wichtig, wenn die Unterkunft nicht ebenerdig ist. Auch seniorengerechte Mahlzeiten sollten im Angebot enthalten sein. Damit Ausflugsziele gut erreichbar sind, ist es vorteilhaft, wenn es z. B. eine Bushaltestelle direkt vor dem Eingang der Unterkunft gibt oder der Weg zum Strand befestigt ist. Ärztliche Einrichtungen sollten ebenfalls in der Nähe liegen.

Zu einer seniorengerechten Zimmerausstattung gehören neben höhenverstellbaren Betten auch geräumige Badezimmer, in denen man sich problemlos auch mit einem Rollator oder in einem Rollstuhl bewegen kann.

Fast alle Airlines bieten einen extra Begleitservice für betagte Passagiere an, den Senioren direkt bei der Fluggesellschaft buchen können. Der Betreuer hilft beim Tragen und Aufgeben der Koffer, beim Check-In sowie beim Ein- und Aussteigen.

Senioren auf hoher See
Eine Reise, viele Destinationen, und das Ganze, ohne sich um Kleinigkeiten kümmern zu müssen: Kreuzfahrten sind insbesondere bei älteren Menschen besonders beliebt. Daher haben zahlreiche Reedereien spezielle Fahrten für Senioren im Angebot, bei denen das Reiseprogramm und die Unterhaltung an Bord an den Ansprüchen älterer Menschen ausgerichtet sind.

Kaffeefahrt – Urlaub der anderen Art
Heizdecken, Kochtöpfe, Wellnessprodukte – auf so genannten Kaffeefahrten wird meist überteuerte Ware verkauft. Oft sind es ältere Menschen, die bei diesem vermeintlichen Kurztrip mit unseriösen Praktiken unter Druck gesetzt und zum Kauf überredet werden. Zwar müssen die Anbieter solcher Verkaufsveranstaltungen ihr Gewinnversprechen einlösen und Käufer von Waren haben auch bei Kaffeefahrten ein 14-tägiges Widerrufsrecht, doch es gelten seit Juni 2021 strengere Regeln. Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Gesetzgeber die Anzeigepflicht solcher Verkaufsevents bei der zuständigen Behörde verschärft, auch wenn die Kaffeefahrt ins Ausland führt. Darüber hinaus muss bei der Bewerbung solcher meist als Tagesausflug deklarierten Veranstaltungen klar darüber informiert werden, dass es sich um eine Werbefahrt handelt. Zudem ist der Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln verboten. Anbieter, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 statt bisher 1.000 Euro rechnen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel