Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwartet von Kreditinstituten, dass sie das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen. Sie hat dazu heute eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht. Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren (Az. XI ZR 26/20).

Die Erwartungshaltung der Aufsicht umfasst folgende Aspekte:
– Klare und verständliche Unterrichtung der Kundinnen und Kunden über die Konsequenzen des BGH-Urteils
– Benennung eines Kontakts für Fragen von Kundinnen und Kunden
– Implementierung neuer Vertragsgrundlagen und keine weitere Erhebung von rechtsgrundlosen Entgelten
– Vollständige Information über Änderungen, um die Bezifferung eines Erstattungsanspruchs zu ermöglichen
– Erstattung von zu Unrecht erhobenen Entgelten
– Bildung von Rückstellungen.

Wichtig ist, dass die Institute diese Schritte jetzt umgehend einleiten, falls dies nicht bereits erfolgt ist. Ebenso wesentlich ist, dass Bankkundinnen und -kunden bei der Anpassung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden. Sollte ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachten, wird die BaFin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen.

BaFin-Präsident Mark Branson: „Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auf fast jede Bankkundenbeziehung. Umso wichtiger ist eine schnelle, unbürokratische, transparente Umsetzung. Unsere diesbezüglichen Erwartungen sind klar. Die BaFin steht für eine faire Behandlung von Kundinnen und Kunden des Finanzsektors.“ Um die Umsetzung des Urteils zu verfolgen, steht die BaFin unter anderem mit einzelnen Kreditinstituten, den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen in Kontakt.

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