• Wohngebäude- und Hausratversicherungen sind guter Basisschutz
  • Elementarversicherung deckt auch Überschwemmungen ab
  • Teilkasko übernimmt Kosten bei unmittelbaren Sturmschäden am Auto
  • Grundstückbesitzer in der Pflicht
  • Die Schaden-Hotline der Gothaer: 030 / 5508-81508

Sturmtief Ignatz fegt heute über Deutschland hinweg – mit schweren Böen und teils kräftigen Schauern sowie Gewittern. Auf exponierten Gipfeln sind laut Deutschem Wetterdienst Orkanböen von bis zu 120 Kilometern pro Stunde möglich. Gerade Hausbesitzer sollten jetzt gut vor- und nachsorgen: Kontrollieren, ob nicht Dachziegel oder Gartengeräte bei Sturmböen zur umherfliegenden Gefahr werden könnten und – wenn der Sturm vorbei ist – eventuelle Schäden dokumentieren. Mieter sollten vor allem Blumentöpfe auf ihren Balkonen sichern. Mit welchen Versicherungen Mieter und Eigentümer den Sturm sorgenfrei aussitzen können, erklärt die Gothaer Versicherung.

Elementarversicherung deckt Kosten nach dem Sturm

Sturm- und Hagelschäden sind in der Regel in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Der Gebäudeversicherer ersetzt beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Voraussetzung hierfür ist, dass der Sturm die Windstärke acht, mindestens 62 Kilometer pro Stunde, erreicht hat – auch bei Sturmtief Ignatz sind diese Windstärken möglich.

Hat ein Sturm ein Dach abgedeckt und es regnet in Folge herein, so ersetzt die Hausratversicherung den Folgeschaden an der Wohnungseinrichtung. Doch nicht alle Naturereignisse sind automatisch abgedeckt: Die möglichen Folgen eines Sturms, wie Überschwemmungen oder Rückstau, die zu vollgelaufenen Kellern führen, sind nicht in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten. Für Schäden dieser Art ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten und Instandsetzungen am Wohngebäude und die Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert des gefluteten Inventars.

Richtiges Vorgehen im Schadenfall: erst dokumentieren, dann aufräumen

Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert, also fotografiert werden, bevor es ans Aufräumen geht. Auch eine kurze Auflistung aller Teile und Gegenstände, die durch den Sturm zerstört wurden, ist wichtig. So kann die Versicherung den Schaden besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten. Die meisten Versicherungen haben zu diesem Zweck eine 24-Stunden-Hotline.

Haftung durch den Grundstückbesitzer

Wird ein Auto durch einen morschen Baum beschädigt oder gar eine Person durch herabfallende Dachziegeln verletzt, steht der Grundstückbesitzer durch die Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung. Der Grundstückeigentümer sollte daher regelmäßig die Gebäude und das Grundstück auf mögliche Gefahrenquellen prüfen. Das gilt etwa für Bäume, lose Dachziegel, Blumentöpfe auf Balkonen und Fensterbänken oder für den Gartenzaun.

Schäden am Auto

Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto unmittelbar durch den Sturm von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke acht) beschädigt, greift bereits die Teilkasko. Ist der Schaden jedoch selbstverschuldet, beispielsweise indem der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Versicherung nicht. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.

Die Gothaer Sicherheitstipps für stürmische Zeiten:

  • Lose Gegenstände an Haus und Wohnung – Blumentöpfe, Dachziegel, Gartengeräte – sichern
  • Elementarversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen
  • Schaden vor den Aufräumarbeiten dokumentieren
  • Grundstückbesitzer in der Verkehrsversicherungspflicht
  • Kfz-Sturmschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt
Über Gothaer Versicherungsbank VVaG

Der Gothaer Konzern gehört mit 4,1 Millionen Mitgliedern und Beitragseinnahmen von 4,6 Milliarden Euro zu den großen deutschen Versicherungskonzernen und ist einer der größten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gothaer Versicherungsbank VVaG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln
Telefon: +49 (221) 308-00
Telefax: +49 (221) 308-103
http://www.gothaer.de

Ansprechpartner:
Dr. Klemens Surmann
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (221) 308-34543
Fax: +49 (221) 308-34530
E-Mail: klemens_surmann@gothaer.de
Martina Faßbender
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (221) 308-34531
Fax: +49 (221) 308-34530
E-Mail: martina_fassbender@gothaer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel