Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in der SARS-CoV-2-Pandemie trotz großer Belastung den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Bayern gewährleistet. Dies geht aus dem Jahresbericht hervor, den das LGL heute pandemiebedingt ausnahmsweise in einer Doppelausgabe vor dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz im Landtag vorgestellt hat. 2019 untersuchte das LGL 76.972 Proben von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen aus dem Handel, 2020 waren es – bedingt durch Pandemie und Lockwown – 60.641 Proben. Lediglich von 0,4 % (2019) bzw. 0,2 % (2020) ging ein gesundheitliches Risiko aus. „Unsere Lebensmittel sind nach wie vor sicher“, sagte LGL-Präsident Walter Jonas.

Aktuell berichtete Präsident Walter Jonas im Rahmen der Präsentation des Jahresberichts auch über Nahrungsergänzungsmittel (NEM). Die Zahl der vom Inverkehrbringer oder Hersteller angemeldeten NEM hat sich in Bayern in den vergangenen zehn Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2020 betraf der überwiegende Teil der Beanstandungen Kennzeichnungsmängel in Form unzulässiger Werbung – beispielsweise durch Aussagen wie „Schützt vor Viren" im Zusammenhang mit der Abbildung eines Coronavirus. Weitere Beanstandungen erfolgten aufgrund der Zusammensetzung und Beschaffenheit der Produkte oder in Einzelfällen wegen gesundheitlicher Risiken. Die Beanstandungsquote lag im Jahr 2019 entsprechend bei 16 % und im Jahr 2020 bei 22 %. 

Darüber hinaus prüfte das LGL, ob sogenannte Kinderlebensmittel für Kinder tatsächlich besonders geeignet sind. Diese Lebensmittel richten sich durch bunte Verpackungen oder Beigaben wie Sticker oder Sammelbilder speziell an Kinder. Abgesehen von den speziellen Vorschriften für Säuglings- und Kleinkindnahrung gelten für sogenannte Kinderlebensmittel die gleichen rechtlichen Vorgaben wie für Lebensmittel, die sich durch ihre Verpackung nicht explizit an Kinder wenden. Es fiel auf, dass die untersuchten Kinderlebensmittel in der Regel vergleichbare Zucker-, Fett- und Kochsalzgehalte aufwiesen wie die entsprechenden nicht speziell für Kinder ausgelobten Produkte. „Viele Eltern kaufen als Lebensmittel für Kinder beworbene Produkte in der Annahme, dass diese Produkte besonders geeignet und gesund für ihre Kinder seien. Aus den untersuchten Nährstoffgehalten lässt sich allerdings kein besonderer Mehrwert von Kinderlebensmitteln ableiten. Eltern sollten daher besonders auf die gesetzlich verpflichtenden Nährwertangaben auf der Verpackung achten“, erläuterte LGL-Präsident Walter Jonas.

Auch den Internethandel mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen hat das LGL verstärkt in den Blick genommen. Hier lag die Beanstandungsquote 2019 bei 39 %, 2020 bei 46 %. Obwohl keine Gesundheitsgefahr vorlag, musste das LGL beispielsweise 2019 bei Anti-Stress-Bällen (Squeezys) ein Drittel der Proben aufgrund fehlender Kennzeichnung beanstanden. 2020 bildeten verschiedene Bedarfsgegenstände einen Untersuchungsschwerpunkt. Die Beanstandungsquote lag hier bei 50 % und war ebenfalls vor allem auf eine fehlende bzw. unzureichende Kennzeichnung zurückzuführen. Bei tiefgekühlten Produkten von Lieferdiensten und bei Speiseölen beanstandete das LGL 2020 ca. ein Viertel der Proben ebenfalls überwiegend aufgrund der Kennzeichnung.

Im Bereich der Tierseuchenbekämpfung legte das LGL wiederum einen Fokus auf die stetige Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP), die sich in Europa weiter ausbreitet. Die ASP ist eine für Menschen zwar ungefährliche, für Haus- und Wildschweine aber grundsätzlich tödlich verlaufende Virusinfektion. Im Rahmen der Maßnahmen zur Früherkennung eines möglichen ersten ASP-Ausbruchs in Bayern führte das LGL unter anderem das Monitoring bei tot aufgefundenem und auffällig erlegtem Schwarzwild in den Jahren 2019 und 2020 mit Unterstützung der Jägerschaft fort. Zur Unterstützung der Vor-Ort-Behörden im Tierseuchenfall hat das LGL das zentrale Tierseuchenlager massiv aufgestockt. Hierbei wurden z. B. mehrere hundert Kilometer Zaunbaumaterial, moderne Flugdrohnensysteme und Schutzausrüstungen angeschafft.

Ein weiteres wichtiges Thema für das LGL war die Tiergesundheit: Hier liefern pathologische Untersuchungen von Tierkörpern wichtige Erkenntnisse für weitere Verbesserungen des Tierwohls. Im Jahr 2019 wurden 927 Untersuchungen und im Jahr 2020 860 Untersuchungen durchgeführt. Probeneinsendungen mit einem tierschutzrelevanten Hintergrund machten 2020 rund 16 % des gesamten Sektionsgutes der Veterinärpathologie aus. Neben landwirtschaftlichen Nutztieren umfasst die Statistik auch Heim- und Wildtiere.

Weitere Informationen zur Arbeit des LGL finden sich im Jahresbericht 2019/2020, abrufbar unter www.lgl.bayern.de.
Hinweis: Am 26. Oktober 2021 wird das LGL dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags verschiedene gesundheitsbezogene Themen aus dem LGL-Jahresbericht vorstellen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Telefon: +49 (9131) 6808-0
http://www.lgl.bayern.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel