Deutschland ist das Mietenland in Europa. Deutlich mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Mieter:innen. Das bedeutet, Deutschland hat den größten europäischen Mietmarkt und ist insbesondere für große Wohnungsunternehmen lukrativ. Dadurch, dass manche Wohnungsunternehmen börsennotiert sind, sind sie nicht nur den Mieter:innen, sondern auch ihren Aktionären verpflichtet und diese wollen Geld verdienen. Die Vonovia SE stellt nicht nur das größte Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von ca. 400.000 Wohneinheiten in Deutschland dar, sondern strebt danach, ihren Gewinn von aktuell ca. 1 Milliarde Euro im nächsten Jahr auszubauen.

Das „Produkt“, welches Vonovia in seinem Portfolio hat, sind Wohnungen. Aktuell können Wohnungen als die „Investition“ unserer Zeit bezeichnet werden. Der Begriff „Betongold“ ist jedermann geläufig. Doch wie verdient man mit Wohnungen Geld. In erster Linie natürlich mit dem Mietzins. Vonovia SE hat jedoch noch zusätzlich Wege gefunden, um die Wohnungsvermietung zu einem lukrativen Geschäft zu machen. Vermehrt werden Betriebskostenpositionen wie z.B. Hauswart, Winterdienst, Gartenpflege von Tochterunternehmen übernommen. Das bedeutet, dass die gezahlten Beträge im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an ein Tochterunternehmen der Vonovia SE wie z.B. die Vonovia Wohnumfeld Service GmbH fließen, was dem Grundgedanken der Betriebskostenumlage widerspricht, wonach nur tatsächlich entstandene Kosten umlagefähig sind. Dies lässt den Rückschluss zu, dass Vonovia vermutlich mit einer Vielzahl von Betriebskosten Geld verdient. Die Belege, die diese Kosten rechtfertigen sollen, werden jedoch immer undurchsichtiger. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Mieter:innen aus diesen Belegen die „entstandenen“ Kosten erkennen können sollen. Zum Teil ist dies jedoch nicht möglich, da keine Verträge und/oder keine Tätigkeitsnachweise zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommt, dass der BGH nun entschied, dass Mieter:innen auch Belege über den Zahlungsverkehr einsehen dürfen. Fraglich an dieser Stelle ist zudem, wie interessiert Vonovia SE an einer regelmäßigen Wirtschaftlichkeitsprüfung ist, wenn das Geld am Ende des Tages doch wieder seinen Weg zu Vonovia SE findet.

Auch Modernisierungen sind lukrativ, wenn man den rechtlichen Ablauf dahinter versteht. Zwar dürfen Vermieter:innen „nur“ 8 % der Modernisierungskosten umlegen, allerdings beziehen sich diese 8 % auf ein Jahr. Somit ist die Modernisierung nach 12,5 Jahren komplett von Mieter:innen gezahlt worden. Die Modernisierungsumlage zahlen die Mieter:innen dann jedoch solange, wie das Mietverhältnis andauert.

Insofern ist es gegenüber einem „Giganten“ wie Vonovia sehr wichtig, immer richtig informiert zu sein.

Aufgrund dessen finden im Rahmen eines Aktionstages bundesweit am 21.10.2021 mehrere Pressekonferenzen statt.

So auch in Präsenz am

21.10.2021 um 11:00 Uhr im
Mieterverein zu Hamburg
Beim Strohhause 20,
20097 Hamburg

Für weitere Informationen stehen Ihnen der Mieterverein zu Hamburg und der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Eggerstedtstr. 1
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Telefax: +49 (431) 97919-30
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