Im Herbst herrscht ein reges Treiben im Wald, denn dann beginnt die Brunft der Hirsche. Für Naturbeobachter und Förster eine sehr spannende Zeit – Autofahrer hingegen müssen in den kommenden drei Monaten besonders Acht geben, wenn sie in der Dämmerung unterwegs sind.

Was tun, wenn plötzlich ein Reh mitten auf der Straße steht? Die meisten Autofahrer handeln instinktiv, versuchen auszuweichen und kollidieren im schlimmsten Fall mit einem Baum. Doch selbst, wer sich an die Anweisungen aus der Fahrschule erinnert – abblenden, hupen und möglichst die Spur halten –, kommt beim Zusammenstoß mit dem Tier nicht um einen Fahrzeugschaden herum.

Während im Jahr 2019 laut Gesamtverband der Deutschen (GDV) die Anzahl der Wildunfälle ein Rekordhoch erreichten und auch die Gothaer mit 3.724 gemeldeten Schäden einen Zuwachs um 18 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete, sind die Zahlen im vergangenen Jahr etwas rückläufig: 2020 ist die Zahl der bei der Gothaer gemeldeten Wild-Unfälle im Vergleich zum Vorjahr um 10,6 Prozentpunkte auf 3.328 gesunken – das lag möglicherweise am geringeren Verkehrsaufkommen während des Lockdowns.

Doch wenn es einmal gekracht hat, wird es in der Regel teurer als früher. Den Grund dafür kennt Gothaer Kfz-Experte Armin Eckert: „Die einzelnen Kaskoschäden werden deutlich teurer, weil die Autos technisch immer ausgereifter sind – zum Beispiel durch Bordelektronik, Sensoren und Kameras.“

Kfz-Versicherung regelt Autoschäden

Wer eine gute Versicherung hat, muss sich aber keine Sorgen um die Kosten machen. Während noch einige Anbieter in der Teilkaskoversicherung nur Schäden durch sogenanntes „Haarwild“, also Rehe, Hirsche und Wildschweine, abdecken, versichern andere Anbieter wie die Gothaer den Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

Was also tun im Fall der Fälle? Nach einem Unfall sollte die Polizei verständigt und die Schäden mit Fotos dokumentiert werden. Wichtig ist, dass nichts verändert oder angefasst wird. Eine Wildunfallbescheinigung sollte man sich direkt von der Polizei, vom Förster oder dem Jagdpächter ausstellen lassen. Der Kfz-Versicherer kümmert sich anschließend um den Rest. Zu beachten gilt auch: Kommt es bei einem Ausweichmanöver zu einem Unfall, oder wurde vor Schreck das Fahrzeug in den Straßengraben gelenkt, so muss bewiesen werden, dass das Manöver einen größeren Schaden verhindert hat. Für einen umfassenden Schutz ist daher der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Dann greift der Versicherungsschutz auch bei Wildunfällen, die nicht über die Teilkasko abgedeckt werden oder falls der Wildunfall nicht nachgewiesen werden kann.

Über Gothaer Versicherungsbank VVaG

Der Gothaer Konzern gehört mit 4,1 Millionen Mitgliedern und Beitragseinnahmen von 4,6 Milliarden Euro zu den großen deutschen Versicherungskonzernen und ist einer der größten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gothaer Versicherungsbank VVaG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln
Telefon: +49 (221) 308-00
Telefax: +49 (221) 308-103
http://www.gothaer.de

Ansprechpartner:
Anika Diller
Referentin für Kompositversicherungsthemen
Telefon: +49 (221) 308-34563
E-Mail: anika.diller@gothaer.de
Dr. Klemens Surmann
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (221) 308-34543
Fax: +49 (221) 308-34530
E-Mail: klemens_surmann@gothaer.de
Martina Faßbender
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (221) 308-34531
Fax: +49 (221) 308-34530
E-Mail: martina_fassbender@gothaer.de
Sabine Essing
Telefon: +49 (221) 308-34534
Fax: +49 (221) 308-34530
E-Mail: sabine_essing@gothaer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel