Bei Sportwetten im Internet hatte ein Spieler mehr als 46.000 Euro verloren. Nach einem Urteil des Landgerichts Landshut vom 8. Oktober 2021 erhält er sein Geld zurück (Az.: 75 O 1849/20). Als Anbieterin der Online-Sportwetten muss ihm die Hillside (Sports)LP seine Verluste erstatten. „Sie hätte die Online-Sportwetten in Deutschland erst gar nicht anbieten dürfen, weil sie keine gültige Konzession dafür hatte“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der das Urteil für seinen Mandanten erstritten hat.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen März 2017 und Juni 2018 über die deutschsprachige Webseite https://bet365.com von seinem Wohnsitz in Deutschland online an Sportwetten teilgenommen. Wetteinsätze und Abbuchungen erfolgten über sein in Deutschland geführtes Girokonto. Im Laufe der Monate türmten sich seine Verluste durch die Wetten auf mehr als 46.000 Euro auf. Die Sportwetten wurden von der Hillside (Sports)LP, die ihren Sitz in Gibraltar hat, angeboten. Über die in Deutschland erforderliche Lizenz für das Angebot von Sportwetten im Internet verfügte das Unternehmen nicht.

„Mit dem Angebot der Online-Sportwetten hat das Unternehmen daher gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Darum haben wir die Erstattung der Verluste gefordert“, erklärt Rechtsanwalt Cocron. Die Klage hatte weitgehend Erfolg.

Die Beklagte habe die Online-Sportwetten angeboten, ohne über eine gültige Konzession zu verfügen. Damit habe sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verstoßen, nach dem das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten war. Die von dem Kläger abgeschlossenen Wetten seien daher nichtig und die Zahlung der Wetteinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt. Daher müssten die Verluste erstattet werden, so das LG Landshut. „Bemerkenswert ist, dass das Gericht klarstellte, dass unter das Verbot nach dem Glücksspielstaatsvertrag nicht nur Online-Casinospiele, sondern auch Online-Sportwetten fallen, wenn der Anbieter über keine entsprechende Konzession verfügt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und ohne die erforderliche Lizenz dürfen Online-Glücksspiele nicht angeboten werden. „Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste im Online-Casino oder bei Online-Sportwetten zurückzufordern“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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