Seit letztem Jahr wird am 6. Oktober europaweit der Tag der pflegenden Angehörigen begangen. Neue pflegerische Rollen in der Primärversorgung sind dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zufolge der beste Weg, um pflegende Angehörige zu stärken und die Gesundheitsversorgung insgesamt zu verbessern.

„Wir wissen, dass die Pflege von Angehörigen eine enorme Herausforderung ist und die Familien oft belastet und überfordert“, so Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Pflegende Angehörige brauchen bessere Beratung und Unterstützung durch professionell Pflegende, auch wenn sie noch keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen.“

In Deutschland werden rund 80 Prozent der 4,1 Millionen Menschen, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, zu Hause versorgt – 2,33 Millionen von ihnen überwiegend von ihren Angehörigen. Diese sind dabei oft auf sich allein gestellt, da es in Deutschland erhebliche Engpässe in der Primärversorgung vor Ort gibt.

„In Skandinavien, dem Vereinigten Königreich oder Kanada ist »Community Health Nursing« fest in der Primärversorgung verankert. Speziell qualifizierte Pflegefachpersonen arbeiten eigenverantwortlich beispielsweise in einem Gesundheitszentrum oder im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“, erläutert Klapper. „Community Health Nurses koordinieren die Versorgung, beraten und erheben die besondere Bedarfslage vor Ort. Dies führt zu einer Entlastung und besseren Begleitung der pflegenden Angehörigen“, so Klapper. „Es wird dringend Zeit, dass Community Health Nursing bei uns etabliert wird. Politisch heißt das in erster Linie, dass diese pflegerische Rolle im Berufsrecht sowie im Leistungs- und Leistungserbringungsrecht verankert werden muss. Für die neue Bundesregierung liegt hier eine Möglichkeit auf dem Tisch, um die Gesundheitsversorgung in unserem Land deutlich und nachhaltig zu verbessern. Pflege kann so viel mehr und dieses Potenzial muss nun endlich genutzt werden – für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen, aber auch schon dort, wo Pflegebedürftigkeit noch verhindert werden kann.“

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