Nach vorläufigen Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) haben in diesem Jahr 863 landwirtschaftliche Betriebe auf insgesamt 6.444 Hektar Nutzhanf angebaut. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs um weitere 172 Betriebe und 1.082 Hektar.

BLE: Anbau und Blüte müssen gemeldet werden
Seit 1996 dürfen zugelassene Nutzhanfsorten wieder angebaut werden, allerdings nur von landwirtschaftlichen Betrieben und auch nur dann, wenn der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) – das ist der in den Blüten enthaltende psychoaktive Wirkstoff – nicht über 0,2 Prozent liegt.

Die BLE ist ausschließlich für die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen THC-Gehalte der angebauten Nutzhanfsorten zuständig. Jeder Anbaubetrieb muss den Anbau bei der BLE und bei dem zuständigen Bundesland anmelden. Für diese Anzeige stehen auf der BLE-Internetseite die notwendigen Formulare zur Verfügung. Darüber hinaus muss der Blütebeginn bei der BLE gemeldet werden. Im Anschluss daran nimmt der BLE-Prüfdienst Proben vor Ort zur Bestimmung des THC-Gehalts. Mit der Ernte des Nutzhanfs darf wiederum erst begonnen werden, wenn die BLE diese freigibt.

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