BLE: Anbau und Blüte müssen gemeldet werden
Seit 1996 dürfen zugelassene Nutzhanfsorten wieder angebaut werden, allerdings nur von landwirtschaftlichen Betrieben und auch nur dann, wenn der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) – das ist der in den Blüten enthaltende psychoaktive Wirkstoff – nicht über 0,2 Prozent liegt.
Die BLE ist ausschließlich für die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen THC-Gehalte der angebauten Nutzhanfsorten zuständig. Jeder Anbaubetrieb muss den Anbau bei der BLE und bei dem zuständigen Bundesland anmelden. Für diese Anzeige stehen auf der BLE-Internetseite die notwendigen Formulare zur Verfügung. Darüber hinaus muss der Blütebeginn bei der BLE gemeldet werden. Im Anschluss daran nimmt der BLE-Prüfdienst Proben vor Ort zur Bestimmung des THC-Gehalts. Mit der Ernte des Nutzhanfs darf wiederum erst begonnen werden, wenn die BLE diese freigibt.
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