Zum zweiten Mal jährt sich am 29.09. der internationale Tag gegen die Verschwendung von Lebensmitteln. Laut jüngsten Schätzungen des WWF gehen weltweit 2,5 Milliarden Tonnen an Essbarem verloren. Insgesamt erreichen etwa 40 Prozent der global erzeugten Lebensmittel keinen Menschen. Auch Deutschland muss daher deutlich mehr Biss entwickeln im Kampf gegen die Verschwendung vom Acker bis zum Teller. Der WWF Deutschland begrüßt den Vorstoß der Bundesländer für eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen auf allen Herstellungs- und Vertriebsebenen. „Die neue Bundesregierung hat mit dem Beschluss einen klaren Arbeitsauftrag für die ersten 100 Tage ihrer Amtszeit“ sagt Tanja Dräger de Teran vom WWF.

Eine massive Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist ein wirksamer Beitrag zu mehr Klimaschutz. 38 Millionen Tonnen schädliche Klimagase könnten allein Deutschland einsparen, wenn Deutschland das gesetzte Ziel erreicht, die Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Das ist mehr als die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen aus der deutschen Landwirtschaft im Jahr 2020, so der WWF.

Die vor drei Jahren vom BMEL auf den Weg gebrachte „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ setzt auf freiwillige Branchenvereinbarungen. Es gibt aber bisher erst eine Vereinbarung im Bereich Außer Haus-Verpflegung. Die Vereinbarungen für die drei Bereiche Handel, Weiterverarbeitung und Produktion stehen noch aus. Immer noch fehlt es an einer bundesweit zuständigen, unabhängigen Koordinierungsstelle im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung, welche die Bemühungen der einzelnen Sektoren und Unternehmen begleitet und auswertet. „Die Wirksamkeit der Zielvereinbarungen muss evaluiert werden. Gleichzeitig muss die neue Bundesregierung die vom Bundesrat geforderte gesetzliche verankerte Plicht zur Reduzierung überprüfen und konkrete Umsetzungsvorschläge dazu erarbeiten", meint Dräger de Teran.

Entsprechend begrüßt der WWF die Forderung des Bundesrates, die Datenlage zur Lebensmittelverschwendung in Deutschland endlich zu verbessern, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zukünftig einschätzen zu können. Gefordert wird, eine regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Lebensmittelverschwendung zu veröffentlichen. Denn unklar ist grundsätzlich, auf welcher Datengrundlage Deutschland der europäischen Berichtspflicht nachkommen will: Im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten jährlich über das Ausmaß von Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission berichten. Der erste Bericht ist bis 2022 einzureichen. Bis 2023 prüft die Europäische Kommission die übermittelten Berichte der Mitgliedstaaten, behält sich aber ausdrücklich vor, einen Gesetzgebungsvorschlag für EU-weit geltende Zielvorgaben auf den Weg zu bringen. Gemäß der europäischen Abfallrahmenrichtlinie sollen die Lebensmittelabfälle der EU-Mitgliedstaaten bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent sinken (Basisjahr: 2015).

Jedes verschwendete Lebensmittel ist eine verschwendete Ressource. Rund viereinhalb Millionen Quadratkilometer, also die Fläche der gesamten Europäischen Union, werden dafür weltweit beansprucht, während der Druck auf das Klima und die Natur steigt.

Mehr Informationen:
Mit einer auf Initiative Niedersachsens verabschiedeten Entschließung setzt sich der Bundesrat für eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen ein. Dies hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 17. September 2021 beschlossen.
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1008/1008-pk.html#top-17

Studie „Driven to Waste“: Bericht des WWF zu den weltweiten Lebensmittelverlusten.

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