.
• Arbeitgeber und Gewerkschaften bekräftigen die Notwendigkeit, das Tarifentgeltsystem im Rahmen der Tarifgespräche zukunftsfest zu gestalten
• Themen Gehalt und mobiles Arbeiten sollen Teil einer Gesamtlösung sein
• Arbeitgeber avisieren Einmalzahlung noch in diesem Jahr, um die Beschäftigten vor den Folgen einer längeren Tarifrunde zu schützen

Arbeitgeber und Gewerkschaften streben als Ergebnis der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Bankgewerbe eine Reform des veralteten Tarifvertrags an. Zentrales Element dabei ist die Neugestaltung des Entgeltsystems. Die Gespräche zielen zudem auf eine Modernisierung des Manteltarifvertrags. In der zweiten Runde der Verhandlungen bekräftigten beide Seiten den gemeinsamen Gestaltungswillen und die Notwendigkeit der Reform.

Zukünftige Anpassungen beim Gehalt müssen dabei kompatibel mit dem Ergebnis der gemeinsamen Reform des Tarifsystems sein. Entsprechend muss das Thema Gehalt in dieser Tarifrunde Teil einer Gesamtlösung sein.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: "Die strukturellen Rahmenbedingungen für die Gehaltsanpassungen werden maßgeblich durch das neue Entgeltsystem definiert und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Es bringt wenig, Gehaltsanpassungen auf ein altes System zu münzen, das man dann im nächsten Schritt reformiert. Stattdessen müssen Anpassungen beim Thema Gehalt kompatibel mit dem neuen System gestaltet werden."

Dr. Ulrich Theileis, Stv. Verhandlungsführer der öffentlichen Banken, ergänzt: "Damit den Beschäftigten aus dem notwendigen Prozess der Konsensfindung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften kein Nachteil entsteht, haben wir als Arbeitgeber schon in der zweiten Verhandlungsrunde von uns aus eine Einmalzahlung avisiert. Das zeigt, wir spielen nicht auf Zeit, sondern wir wollen gestalten – und das so zügig und effizient wie möglich."

Da Nachwuchskräfte nicht unter das zu reformierende Entgeltsystem für die Beschäftigten fallen, wollen die Arbeitgeber die entsprechenden Gehaltsanpassungen zeitnah und unabhängig von den Tarifgesprächen für die Beschäftigten mit den ArbeitnehmervertreterInnen vereinbaren und in den jüngst abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag integrieren.

Beim Thema mobiles Arbeiten haben Arbeitgeber und Gewerkschaften sich darauf verständigt, die Chancen ebenso wie die großen Herausforderungen des mobilen Arbeitens in einer Arbeitsgruppe genauer zu beleuchten, um im Anschluss im Rahmen der laufenden Tarifgespräche zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

Die Arbeitgeber haben weitere zentrale Punkte bekräftigt, um die öffentlichen Banken zukunftsfest aufzustellen. So soll zur Sicherung von Arbeitsplätzen die 31-Stunden-Klausel praktikabel ausgestaltet werden. Um das Knowhow in den Instituten zu halten und Projektstellen nicht durch externe BeraterInnen besetzen zu müssen, ist eine tarifliche Option zur Verlängerung sachgrundloser Befristungen notwendig. Damit die Arbeitgeber dem Wunsch der Beschäftigten nach mehr Flexibilität bei der Arbeitszeiteinteilung nachkommen können und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird, ist zudem eine Flexibilisierung der Zeitspanne für die Regelarbeitszeit sinnvoll, gerade beim mobilen Arbeiten.

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.

Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V.
Lennéstraße 11
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 8192-0
Telefax: +49 (30) 8192-222
http://www.voeb.de

Ansprechpartner:
Oliver Gruß
Kommunikationsdirektorin Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 81921-61
E-Mail: presse@voeb.de
Anne Huning
Kommunikationsdirektorin
Telefon: +49 (30) 81921-61
E-Mail: presse@voeb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel