„Unternehmen sind dazu verpflichtet, sehr viele Maßnahmen zu treffen, um das Infektionsrisiko in den Geschäftsräumen zu minimieren. Zum Beispiel müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber allen Beschäftigten weiterhin zwei Schnelltests pro Woche auf Firmenkosten anbieten. Ob das Angebot dann auch tatsächlich von den Beschäftigten genutzt wird, bleibt aber im eigenen Ermessen. Eine innerbetriebliche Testpflicht besteht nicht.“, beschreibt DMB-Vorstand Marc S. Tenbieg das Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hinzu kommt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach der neuen Arbeitsschutzverordnung Beschäftigte für Impfungen innerhalb der Arbeitszeit freistellen müssen. Demgegenüber besteht jedoch keine Pflicht, einen Impftermin nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeiten zu organisieren.
Noch folgenreicher schlägt sich die Rechte-/Pflichten-Asymmetrie aber bei der Frage nach dem Impf- bzw. Genesenen-Status nieder. Tenbieg kritisiert: „Beschäftigte können frei entscheiden, ob sie ihren Status mitteilen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber hat man aus Gründen des Datenschutzes aber kein Auskunftsrecht. Dabei ist die Kenntnis darüber eine ganz wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung der Hygienekonzepte und den Personaleinsatz in den Betrieben.“
Der DMB fordert mehr Gerechtigkeit beim Corona-Arbeitsschutz
Tenbieg richtet deutliche Forderungen an das Bundeskabinett: „Mit der einseitigen Dauerbelastung der Unternehmen in der Corona-Politik muss endlich Schluss sein! Um Betriebsabläufe planen und um Infektionsgefahren minimieren zu können, müssen Arbeitgeber auch berechtigte Informationen zum Impf- bzw. Genesenen-Status der Belegschaft einholen dürfen.“ Tenbieg weiter: „Da jede und jeder ab dem 12. Lebensjahr die Möglichkeit hat, sich impfen zu lassen, wurde das Ende der kostenlosen Corona Schnelltests mit Wirkung ab dem 11.10.2021 beschlossen. Aus dem gleichen Grund muss auch die Testangebotspflicht für Unternehmen enden. Alles andere wäre absurd!“.
Zeit für mehr Vertrauen
„Der DMB versteht durchaus, wieso zuletzt im Zuge der Pandemiebewältigung einige Verpflichtungen den Unternehmen seitens der politischen Entscheider auferlegt wurden. Die Vorzeichen sind nun aber andere. Darum wäre es aus unserer Sicht angemessen, Unternehmen wieder mehr Vertrauen für selbstständige Ermessensentscheidungen zurück zu geben. Zum Beispiel darüber, ob Corona Schnelltests im Betrieb angeboten werden oder nicht.“
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