„Von einem Normalbetrieb ist die Pflege nach den großen Belastungen der Pandemie noch weit entfernt. Der Rettungsschirm schützt die pflegerische Infrastruktur und damit auch die Beschäftigten sowie die Pflegebedürftigen“, so Meurer.
Angesichts wieder steigender Fallzahlen, nachlassender Impfbereitschaft, offener Fragen zur Wirkungsdauer einer vollständigen COVID-19-Impfung und immer neuer Virusvarianten lässt sich der weitere Verlauf der Pandemie nicht sicher vorhersagen. Neben Auffrischungsimpfungen müssen daher weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Schutz der vulnerablen Gruppen zu unterstützen. Auch Pflegeeinrichtungen werden im Herbst möglicherweise wieder besondere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.
Der Verordnungsgeber hat deshalb richtigerweise festgestellt: „Die Versorgung von Pflegebedürftigen durch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen kann daher vielfach noch nicht im Normalbetrieb erbracht werden. Es ist daher angezeigt und im Interesse aller Beteiligten, die pflegerische Versorgung in der noch immer anhaltenden Gefährdungssituation weiterhin durch unterstützende Maßnahmen sicherzustellen.“
Bei den Pflegeeinrichtungen liefen durch die im Schutzschirm nicht berücksichtigten Investitionskosten bereits erhebliche Verluste auf, so Meurer. „In einer Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft gaben nahezu Zweidrittel der Einrichtungen die fehlende Erstattung der Investitionskosten als Hauptgrund für ihre finanziellen Belastungen an. Fehlende Investitionskosten erzeugen einen Belegungsdruck, der verlässlich dafür sorgt, dass die Pflegeeinrichtungen sich intensiv um die Belegung bzw. die Versorgung weiterer Patientinnen und Patienten kümmern müssen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 308788-60
Telefax: +49 (30) 308788-89
http://www.bpa.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 308788-60
Fax: +49 (30) 308788-89
E-Mail: jauch@bpa.de