Entlassungen, Degradierungen und Diskriminierungen – Whistleblower riskieren viel und wurden bisher nur von wenigen EU-Mitgliedsstaaten ausreichend geschützt. Um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu etablieren, hat sich die Europäische Union im Dezember 2019 auf die Whistleblower-Richtlinie „EU Whistleblowing  Directive“ geeinigt. Bis 17. Dezember 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu gießen. Die CARMAO GmbH (http://www.carmao.de), Spezialist für Unternehmensresilienz, zeigt, was das für Unternehmen bedeutet.

Ulrich Heun, Geschäftsführer der CARMAO GmbH, erklärt: „Das Fehlen klarer Schutzmechanismen führte bisher dazu, dass wenige Hinweisgeber bereit waren, Missstände in Unternehmen zu melden, obwohl diese Informationen oft qualifiziert und sehr nützlich sind. Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie sollen diese Hinweisgeber entsprechend geschützt werden.“

Durch die „EU Whistleblowing Directive“ ergeben sich für viele deutsche Unternehmen neue Anforderungen. So müssen zum Beispiel Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern entsprechende Kanäle einrichten, über welche Verstöße gegen nationales und EU-Recht gemeldet werden können.

Hinweisgebersysteme zum Schutz für Whistleblower

Eine Lösung ist hier die Einrichtung eines IT-gestützten Hinweisgebersystems. Dies ermöglicht eine anonyme, verschlüsselte Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Fallbearbeiter, die zu jeder Tages- und Nachtzeit stattfinden kann. Das System gewährleistet so den größtmöglichen Schutz für Whistleblower. Es gibt verschiedene derartige Lösungen: vom webbasierten System über den Ombudsmann bis zum Mischsystem. Darauf sollten Unternehmen z.B. bei einem webbasierten Hinweisgebersystem achten:  

  • Systeme müssen die Anonymität der Hinweisgeber gewährleisten
  • Rückfragen beim Hinweisgeber sollten möglich sein
  • Eine Anpassung der Meldekriterien an das Unternehmen ist erforderlich
  • Eine Auswertung des schriftlichen Hinweises ist notwendig

 „Ein Hinweisgebersystem dient den Mitarbeitenden eines Unternehmens, Kunden, Geschäftspartnern und weiteren Verantwortlichen als zentrales Instrument, um auf Missstände hinzuweisen. Es bietet Unternehmen damit die Möglichkeit, sehr schnell zu reagieren, Reputationsschäden abzuwenden und die eigenen Prozesse zu verbessern“, erklärt Ulrich Heun.

CARMAO bietet ein webbasiertes Hinweisgebersystem in Zusammenarbeit mit dem Systempartner Vispato GmbH und stellt einen Ombudsmann für Mitarbeiter und Nutzer, welche die Anwendung eines webbasierten Systems nicht wünschen. Das Hinweisgeberkonzept von CARMAO ist ganzheitlich, integrativ, serviceorientiert und nutzt interne Audits. Außerdem folgt es der ISO 37002:2021 „Whistleblowing Management System“, die im Juli 2021 herausgebracht wurde. Damit kann die Organisation des Hinweisgebersystems zusätzlich an die Best-Practise Ansätze einer internationalen Norm angelehnt werden.  

Über die CARMAO GmbH

Die 2003 gegründete CARMAO GmbH mit Hauptsitz in Limburg a. d. Lahn bietet Beratung, Projektdurchführungen, Dienstleistungen und Seminare an. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Unternehmensresilienz bzw. organisationale Resilienz nach ISO 22316, Informa­tionssicherheit, Risikomanagement, Business Continuity Management (BCM), Datenschutz und Compliance, Sicherheit im Datacenter u. v. m. Der Leistungsumfang erstreckt sich von der Business-Analyse und Marktforschung über die Lösungsentwicklung und -implementierung bis zum Kompetenztransfer durch die Schulungsangebote "CARMAO Qualifications".

CARMAO befähigt Unternehmen unter anderem dazu, eine organisationale Widerstandsfähig­keit aufzubauen und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung sicher und flexibel zu nutzen. Zum Kundenstamm gehören öffentliche Verwaltungen, Konzerne, kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen. www.carmao.de

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Ansprechpartner:
Ulrich Heun
Geschäftsführer
Telefon: +49 (6431) 28333-30
E-Mail: kontakt@carmao.de
Ulrike Peter
Geschäftsführerin
Telefon: +49 (211) 9717977-0
E-Mail: pr@punctum-pr.de
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