Der Hessische Waldbesitzerverband fordert die Hessische Landesregierung auf, die Waldeigentümer unverzüglich von der Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen und Schienen freizustellen. Denn die damit verbundenen Belastungen und die rechtliche Verantwortung stehen in keinem Verhältnis mehr zu den Eigentumsverpflichtungen. Die Parteien im Deutschen Bundestag sind aufgerufen, unmittelbar nach der Bundestagswahl die Verkehrssicherungspflicht gesetzlich neu zu regeln und den Baulastträgern der Straßen und Schienen zu übertragen.
Am Mittwoch, dem 25. August, sind Autofahrer auf der BAB5 nur knapp einer Katastrophe entronnen. Bei der Verkehrssicherungsfällung einer 100 Jahre alten, mächtigen Eiche nahe der Autobahnabfahrt Friedberg stürzte der Baum trotz Sicherungsseil und perfekt ausgeführtem Fällschnitt auf die Fahrbahn. Der Wurzelstock des alten Baumes war von unten durch Pilze innerlich verrottet, ohne dass dieser Schaden von außen erkennbar war. Der Baum riss aus dem Boden, bevor er mit der Seilwinde sicher in die vorgesehene Fallrichtung gezogen werden konnte, und krachte auf die Autobahn. Die Baumkrone der umgestürzten Eiche reichte bis in den mittleren Fahrstreifen der dort dreispurigen A5. Die Autobahnmeisterei hatte die rechte und die mittlere Spur kurzfristig gesperrt und den Verkehr auf die dritte Fahrspur geleitet. Um die Fällarbeiten wirklich gefahrlos für den Verkehr durchführen zu können, hätte die A5 in einer Fahrtrichtung kurzfristig voll gesperrt werden müssen. Das lehnt die Autobahnmeisterei bislang jedoch ab.
Verkehrsrisiko steigt rasant
Nach drei Dürrejahren stehen in Hessen hunderttausende geschädigte Laub- und Nadelbäume entlang öffentlicher Straßen und Schienen und es werden täglich mehr. Die Gefahr, dass abgestorbene Bäume und Baumteile auf Fahrbahnen oder Gleise stürzen und schwere Unfälle verursachen, nimmt rasant zu und ist schon jetzt kaum noch beherrschbar. Am Fahrbahnrand stehen massenhaft tickende Zeitbomben.
Das Fällen solcher geschädigten Bäume ist lebensgefährlich und erfordert umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen. Geschädigte Bäume können jederzeit während der Arbeiten umstürzen, zusammenbrechen oder in eine andere als die vorgesehene Richtung fallen und Menschen verletzen.
Verkehrssicherungspflicht kann Waldeigentümern nicht mehr zugemutet werden
Nach geltender Rechtslage sind Waldeigentümer verpflichtet die Verkehrssicherheit in ihren Wäldern entlang allen öffentlichen Straßen und Schienen jederzeit zu garantieren. Sie müssen dazu straßenbegleitende Waldränder ständig auf Bäume mit Schäden in der Baumkrone, oder Fäulnis im Stamm- oder Wurzelbereich kontrollieren. Geschädigte Bäume oder Baumteile, die auf die Straße stürzen könnten, müssen vom Waldeigentümer unverzüglich auf eigene Kosten gefällt und entfernt werden. Unter normalen Klima- und Witterungsbedingungen konnte diese Aufgabe als Teil der Eigentümerverantwortung akzeptiert werden. Durch den Klimawandel steigt in kurzer Zeit an allen Straßen und Schienen die Zahl der stark geschädigten und absterbenden Bäume dramatisch an. Waldeigentümer und Förster sind in dieser sich zuspitzenden Lage mit der Verkehrssicherungspflicht hoffnungslos überfordert. Die drohenden rechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall durch umgestürzte Bäume machen die Verkehrssicherungspflicht zu einer erdrückenden und nicht mehr tragbaren Belastung.
Verkehrssicherungsmaßnahmen werden durch Forderungen der Straßenbauverwaltungen oft noch erschwert. Leitplanken müssen abmontiert, Ampelanlagen aufgebaut, Umleitungen eingerichtet werden. Die Straßenbauverwaltungen verlangen vom Waldeigentümer, dass er alle diese Maßnahmen selbst und auf eigene Kosten veranlasst. Doch die Waldeigentümer haben weder die Straßen gebaut, noch Leitplanken montiert. Auch den Klimawandel haben sie nicht zu verantworten. Die Aufgaben der Verkehrssicherung entlang der Straßen und Schienen sind ein Bedürfnis der Autofahrer und Bahnreisenden und liegen damit im Interesse der Allgemeinheit. Es ist daher auch nur recht und billig, die Verantwortung und die Belastungen den Trägern der Straßenbaulast zu übertragen.
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