Unter Berücksichtigung der von einigen Gesetzgebern in die W-Besoldung neu eingeführten Erfahrungsstufen mit Gehaltsaufstieg nach fünf bzw. sieben Jahren und unter Einberechnung der in einigen Ländern gewährten Grundleistungsbezüge ist Bayern bei den monatlichen W3-Grundgehältern Spitzenreiter eines föderalen Besoldungsrankings mit 7.578,60 Euro, dicht gefolgt von Baden-Württemberg (7.578,18 Euro). Ebenfalls in der Spitzengruppe liegen Sachsen (7.526,45 Euro) und der Bund (7.443,84 Euro). Das Mittelfeld führen Brandenburg (7.396,77 Euro), Hamburg (7.255,75 Euro) und Bremen (7.214,91 Euro) an. Dahinter rangieren Berlin (7.160,36 Euro), Rheinland-Pfalz (7.092,65 Euro), Schleswig-Holstein (7.009,90 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (7.009,73 Euro) und das Saarland (7.005,93 Euro). Im unteren Mittelfeld liegen Sachsen-Anhalt (6.975,82 Euro), Nordrhein-Westfalen (6.967,42 Euro) und Hessen (6.836,32 Euro). Schlusslichter sind Niedersachsen (6.724,43 Euro) und Thüringen (6.585,98 Euro). Die
Grundgehälter in der W-Besoldung können durch individuelle Leistungsbezüge erhöht werden.https://www.forschung-und-lehre.de/…
Schwerpunkt: Geistiges Eigentum
Mit Beiträgen von Michael Grünberger, Markus Malo, Linda Kuschel, Reinhold Schmücker und Jochen Hörisch
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Forschung & Lehre 9/2021 erscheint am 31. August 2021. Auszüge der jeweils neuesten Ausgabe können Sie unter http://www.forschung-und-lehre.de lesen.
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