Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland: Die Berichterstattung haben wir als politische Vertretung mit großem Interesse und kritisch verfolgt. Daher haben wir die Verwaltung gebeten, in der Sitzung des Landschaftsausschusses detailliert darzulegen, inwieweit möglicherweise Bezüge des LVR zu Herrn Dr. Winterhoff bestehen oder bestanden haben. Dieser Bericht konnte jedwede Beziehung und Zusammenarbeit unserer Einrichtungen mit Herrn Dr. Winterhoff aktuell sowie in der jüngeren Vergangenheit ausschließen.“
Eine Zusammenarbeit zwischen dem LVR-Landesjugendamt Rheinland als betriebserlaubniserteilende Behörde und Herrn Dr. Winterhoff besteht nicht. Das LVR-Landesjugendamt Rheinland steht seit vielen Jahren den von Herrn Dr. Winterhoff in seinen Büchern und Talkshows vertretenen Thesen kritisch gegenüber. Das LVR-Landesjugendamt Rheinland hat umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe Kontakt mit Trägern und Jugendämtern aufgenommen, um nochmals kritisch auf die öffentlich von Herrn Winterhoff vertretenen Thesen aufmerksam zu machen.
Mit der LVR-Jugendhilfe Rheinland ist der LVR auch Träger einer eigenen Einrichtung der stationären Jugendhilfe. Hier sind bis zum Jahr 2014 vereinzelt Kinder von Herrn Dr. Winterhoff behandelt worden. Diese Behandlungen in der LVR-Jugendhilfe Rheinland wurden auf Initiative der Einrichtungsleitung 2014 beendet.
Die LVR-Kliniken haben zu keinem Zeitpunkt mit Herrn Dr. Winterhoff zusammengearbeitet, da sie seit jeher konzeptionell andere Behandlungsansätze als Herr Dr. Winterhoff vertreten.
Hintergrund:
Das LVR-Landesjugendamt hat den gesetzlichen Auftrag, die Aufsicht über Einrichtungen der Erziehungshilfe zu führen. Insbesondere prüft das Landesjugendamt anlassbezogen, ob in Einrichtungen das Kindeswohl gefährdet ist. Nur wenn dem Landesjugendamt konkrete Fälle berichtet werden, die eine angemessene ärztliche Betreuung eines oder mehrerer Kinder in Einrichtungen in Zweifel ziehen, kann das Landesjugendamt solchen Fällen nachgehen. Derartige Meldungen betreffend Behandlungen von Herrn Dr. Winterhoff lagen dem Landesjugendamt bis zur Berichterstattung nicht vor.
Die Träger von Jugendhilfeeinrichtungen entscheiden frei darüber, mit welchen niedergelassenen Ärzten sie zusammenarbeiten. Das Landesjugendamt hat hierauf keinen Einfluss. Daher liegt dem LVR-Landesjugendamt Rheinland auch keine Übersicht über diejenigen Einrichtungen vor, in denen Herr Dr. Winterhoff oder andere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte regelmäßig tätig werden. Gleichwohl sind dem Landesjugendamt aus seiner Beratungstätigkeit und turnusmäßigen Kontaktaufnahmen zu allen Jugendhilfeeinrichtungen einige Einrichtungen bekannt, die durch Herrn Dr. Winterhoff ärztlich betreut werden. Dabei hat der LVR stets eine kritische fachliche Meinung zu einigen Positionen und Verfahrensweisen deutlich gemacht.
Der LVR ist auch Träger einer eigenen Einrichtung der LVR-Jugendhilfe, der LVR-Jugendhilfe Rheinland.
Der LVR ist Träger von neun psychiatrischen Kliniken, die Aufgaben der regionalen Pflichtversorgung wahrnehmen. An den Standorten Bedburg-Hau, Bonn, Düsseldorf, Essen und Viersen gibt es spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche.
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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
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