Mit dem Blindengeld als Landesleistung trägt der Freistaat Bayern der besonderen Situation blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen Rechnung. Diese haben einen hohen Aufwand für Hilfs- und Pflegeleistungen oder die Anschaffung blindengerechter Hilfsmittel. Zum Ausgleich von Mehraufwendungen wird das Blindengeld durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ausgezahlt.

„Ich freue mich sehr, dass diese wichtige Leistung nunmehr online beantragt werden kann“, erklärte der Präsident des ZBFS, Dr. Norbert Kollmer, heute bei der Einführung des Online-Antrags für die Leistungen des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG). „Wir gehen damit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung von Sozialleistungen und können gleichzeitig eine barrierefreie Antragstellung ermöglichen“, so Dr. Kollmer.

Der Online-Antrag ist eine innovative Eigenentwicklung des Blindengeld-Fachbereichs und der IT-Abteilung des ZBFS. Er ist mit der Tastatur – auch ohne Maus – bedienbar und mit jeder gängigen Vorlese-Software sowie mit dem auf der Internet-Seite eingebauten „FormReader“ komplett vorlesbar. Hierauf wurde mit Blick auf den betroffenen Personenkreis bei der Programmierung des Antrages besonders großer Wert gelegt.

Dr. Kollmer bedankte sich beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund: „Wir wurden dort bei den Testungen der Funktionalität mit Rat und Tat unterstützt, was für uns eine große Hilfe war.“

Der Online-Antrag ist ab dem 19.08.2021 zu finden unter https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld/antrag/index.php

Wer im Bayern-Portal registriert ist, kann sich dort bei Stellen des Online-Antrags anmelden. Nach Absenden des Online-Antrages „landet“ dieser direkt bei der zuständigen Regionalstelle des ZBFS und gilt damit als gestellt.

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