Will ein Arzt einen Patienten mit einer neuen Methode behandeln, dann muss er dies dem Patienten unmissverständlich klar machen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Ein Arzt setzte seinem Patienten eine neuartige Bandscheiben-Prothese ein. Sie bestand vollständig aus Kunststoff und war nicht, wie die damals sonst üblichen Prothesen, mit Titan ummantelt. Später lösten sich Teile der Prothese und gelangten in den Wirbelkanal. Umfangreiche Nachoperationen waren nötig.

Im Schadenersatzprozess sagte der Patient, der Arzt habe ihn nicht ausreichend über die Operation aufgeklärt. Zurecht, so der Bundesgerichtshof. Will ein Arzt eine Methode anwenden, die (noch) nicht allgemein anerkannt ist, muss er den Patienten über das Für und Wider dieser Methode aufklären. Außerdem muss er ihm erklären, dass der geplante Eingriff kein medizinischer Standard ist und die neue Methode möglicherweise unbekannte Risiken birgt (Urteil vom 18.05.2021, VI ZR 401/19).

Ärzte sollten immer richtig aufklären

„Wir können nicht oft genug betonen, wie wichtig es ist, seine Patienten umfassend aufzuklären und das sauber zu dokumentieren“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Steffen Lask in Berlin, „das Thema Aufklärung kommt fast in jedem Arzthaftungsprozess vor. Patienten haben damit oft Erfolg.“

Professor Steffen Lask, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht – jetzt anmelden!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel