Viele Jahre ging die Zahl der Eheschließungen zurück und Scheidungen wurden immer häufiger. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt nun, dass sich die Einstellungen älterer Menschen zur Bedeutung der Ehe weiter verschlechtert haben, während die der unter 30-Jährigen seit rund 20 Jahren gleichgeblieben ist.

Sollten Partner, die auf Dauer zusammenleben, heiraten? Diese Frage ist für viele nicht einfach zu beantworten – und es kommt auch sehr darauf an, wie alt die Befragten sind. Etwa 40 Prozent der unter 30-Jährigen würden dieser Aussage zustimmen – eine Einstellung, die sich seit der Jahrtausendwende kaum verändert hat. Ganz im Gegensatz zur Meinung der Älteren: Im Jahr 2000 waren noch fast 53 Prozent der der 40- bis 49-Jährigender Ansicht, dass Partner auf Dauer heiraten sollten, 2018 waren es nur noch 33 Prozent. Im Jahr 2000 standen die Einstellungen zur Ehe noch einem klaren Zusammenhang mit dem Alter. Nun hat die Ehe für die 40- bis 49-Jährigen die geringste Bedeutung. Vor ein paar Jahren waren es noch die unter 30-Jährigen. 

Pandemie war Ehen-Bremse

Trotz der gesunkenen Bedeutung der Ehe, schien sie kurz vor der Corona-Pandemie wieder im Trend zu liegen. Im Jahr 2018 wurde etwa 450.000-mal geheiratet, so viel wie seit 1992 nicht mehr. Das lag zum einen an der Einführung der Ehe für alle. Rechnet man diese Eheschließungen heraus, lag die Zahl der Hochzeiten allerdings immer noch um rund zehn Prozent höher als noch zehn Jahre zuvor. Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 heirateten deutlich weniger Menschen, gerade einmal rund 373.000 ein Rückgang von rund 10 Prozent zum Jahr 2019. Kein Wunder, schließlich waren größere Hochzeitsfeiern über Monate hinweg unmöglich. 

Rahmenregelungen weiterentwickeln

Der Trend von immer weniger Eheschließungen könnte gestoppt sein. Trotzdem wäre es sinnvoll, den rechtlichen Rahmen der Ehe zu überprüfen. Dabei sollten insbesondere Strategien erarbeitet werden, den Wissenstand von Paaren über den Schutz und die Rechtsfolgen der Ehe zu verbessern. „Gleichzeitig sollte auch über eine Weiterentwicklung der Rechte bei einer gemeinsamen Elternschaft ohne Ehe nachgedacht werden“, so Wido Geis-Thöne.

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