In einigen Bundesländern öffnen schon bald die Schulen ihre Tore für die Kleinsten unter uns. Viele Eltern fragen sich, ob ihre einstigen Kindergartenkinder nun extra Absicherungen brauchen.

Eltern müssen sich selbst absichern, um Familie zu schützen

Ebenfalls von hoher Relevanz ist es für Eltern, sich gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Todesfalls und des Arbeitskraftverlustes abzusichern. Am besten mit einer Risikolebens- und Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. „Eltern sollten sich die Frage stellen, welche zusätzlichen Ausgaben sie für eigene Kinder absichern müssen. Die Rentenleistung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollte soweit angepasst werden, dass zum Beispiel die Ausgaben der Kinder während eines eventuellen Studiums gedeckt wären. Selbiges gilt für die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung“, rät Boss. Bei vielen Verträgen ist eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne eine erneute Gesundheits- und Risikoprüfung (sog. Nachversicherung) möglich.

Achtung!
Der Abschluss einer kapitalbildendenden Versicherung ist weder für Kinder noch im Erwachsenenalter angeraten. Warum der BdV davon abrät und weshalb gerade solche Produkte – trotz kindlich klingender Namen – nicht in die Schultüte gehören, lesen Sie hier.

Finanzielle Absicherung bei schwerer körperlicher Beeinträchtigung

Haben Eltern an die PHV sowie die Absicherung ihrer Familie gedacht, geht es als Nächstes und Letztes darum, finanzielle Sicherheit zu schaffen, sollte das Kind wegen Krankheit oder eines schweren Unfalls dauerhaft beeinträchtigt sein. Man spricht hier von Invalidität. „Dabei sollte eine Versicherungsleistung so hoch sein, dass zumindest ein Elternteil beruflich für das Kind kürzertreten könnte. Da schwer beeinträchtigte Kinder oftmals auch im Erwachsenenalter kein eigenes Einkommen erzielen werden, muss auch dieses Szenario berücksichtigt werden“, erklärt Boss.

Für die finanziellen Folgen einer Invalidität bietet sich einerseits eine Kinderunfallversicherung an, andererseits eine teurere, aber dafür umfassenderen Kinderinvaliditätsversicherung.

Die Unfallversicherung zahlt, wenn das Kind durch einen Unfall bleibende körperliche Schäden erlitten hat. Der Geldbetrag soll grundsätzlich einmalige Kapitalbedarfe decken wie notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Wichtig ist, dass die Grundsumme dieser Invaliditätsleistung bei mindestens 200.000 Euro liegt. Zudem ist die Vereinbarung einer Progression von 225 bis 350 Prozent sinnvoll, um die Leistung bei erhöhter Invalidität zu steigern. Insbesondere für Kinderunfallversicherungen ist allerdings die Vereinbarung einer Unfallrente angeraten. „Wir empfehlen für Kinderunfallversicherungen eine Rentenhöhe, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro monatlich“, so Boss.

Nur Kinderinvaliditätsversicherung leistet bei Behinderung durch Krankheit

Noch höheren Schutz bietet die Kinderinvaliditätsversicherung (KIV). „Hauptunterschied zwischen diesen beiden Versicherungen ist, dass eine Kinderinvaliditätsversicherung nicht nur bei einer unfall-, sondern auch bei einer krankheitsbedingten Invalidität des Kindes leistet“, so Verbraucherschützerin Boss.

89 Prozent aller schweren Behinderungen krankheitsbedingt

Warum das entscheidend ist, untermauert eine Erhebung des Statistischen Bundesamts: Im Jahr 2019 lebten rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Von diesen schweren Behinderungen war aber nur knapp ein Prozent auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Demgegenüber stehen 89 Prozent, die durch eine Krankheit verursacht wurden. Lediglich drei Prozent der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf. Die übrigen Ursachen summieren sich auf sechs Prozent.

 „Der BdV rät daher zum Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung, die sowohl bei krankheits- als auch unfallbedingter Invalidität leistet. Im Vergleich zu einer Kinderunfallversicherung ist sie allerdings deutlich teurer und wird nur noch von wenigen Versicherern angeboten“, so Boss.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

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