Fünf Monate nach Einführung der EU-DSGVO haben die meisten deutschen Unternehmen die EU-Datenschutzrichtlinie immer noch nicht vollständig umgesetzt. Der Mehraufwand macht ihnen zu schaffen, zeigt eine Studie des IT-Branchenverbands Bitkom. Die Politik muss den Mittelstand mehr unterstützen, ist Volker Röthel überzeugt. Der Geschäftsführer des IT-Sicherheitsexperten apsec ist seit Monaten darum bemüht, DSGVO-Brände in Betrieben zu löschen.

Seit dem 25. Mai 2018 sind deutsche Unternehmen verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten – eine Verordnung der Europäischen Union, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten neu regelt. Die Regelungen sind so kompliziert, dass viele Betriebe monatelange Arbeit investieren mussten, um sich auf den Stichtag vorzubereiten. Doch selbst fünf Monate nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzrichtlinie haben erst 24 Prozent der Unternehmen in Deutschland die Richtlinien vollständig umgesetzt, zeigt eine aktuelle Studie des IT-Branchenverbands Bitkom, die 500 Firmen befragt hat.

Unternehmen sehen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft bedroht

„Viele kleine und mittlere Unternehmen haben sich bei der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzrichtlinien klar verschätzt“, bestätigt Volker Röthel, Geschäftsführer der Applied Security GmbH (apsec) – ein Unternehmen aus Großwallstadt bei Aschaffenburg, das seit 20 Jahren Banken, Behörden und Betriebe rund um IT-Sicherheit und Datenschutz berät. „Seit der Einführung der DSGVO nutzen immer mehr Mittelständler unsere Hotline. Sie zeigen sich dabei nicht nur von Rechtsfragen und drohenden Bußgeldern verunsichert. Sie sehen wegen des Mehraufwands auch ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft bedroht und benötigen dringend Unterstützung, um sich wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Diese Hilfe bieten wir ihnen an.“

apsec fordert Unterstützung für den Mittelstand

Komplexe Vorschriften, Rechtsunsicherheit, dauerhafter Mehraufwand: Kleine und mittlere Unternehmen kämpfen derzeit an vielen DSGVO-Fronten. „Es ist wichtig, dass die Politik beim Thema Datenschutz nicht mit Bußgeldern antreibt, sondern stattdessen verstärkt auf Unterstützungsangebote setzt“, ist Röthel überzeugt.

apsec selbst ist seit Monaten ausgelastet, um DSGVO-Brände zu löschen. Das Unternehmen stellt Standardvorlagen für die neuen Informations- und Dokumentationspflichten bereit, erstellt unternehmensspezifische Leitfäden und Policen, bildet Mitarbeiter und Datenschutzbeauftragte aus. Zudem installiert apsec Datenschutz-Management-Systeme, Softwarelösungen, mit denen sich gesetzliche und betriebliche Anforderungen des Datenschutzes organisieren, steuern und kontrollieren lassen. „Diese Hilfestellungen bieten Betrieben nicht nur Rechtssicherheit und Schutz vor Bußgeldern. Sie gewinnen auch Ressourcen zurück, die sie in ihr Kerngeschäft und ihr Wachstum investieren können.“

Über die SITS Group AG

Seit 1998 realisiert die Applied Security GmbH (kurz: apsec) aus Großwallstadt bei Aschaffenburg IT-Sicherheitslösungen „Made in Germany“.

Das Unternehmen unterstützt Kunden wie das Bayerische Rote Kreuz, Harley Davidson und Evonik rund um die Schwerpunkte Compliance, Risk & Governance, ISO27000, BSI Grundschutz und ISIS12.

apsec zählt im Bereich Informationssicherheit zu Deutschlands Top15-Unternehmen, beschäftigt 60 Mitarbeiter an zwei Standorten (Großwallstadt und Berlin).

Geschichte:

Gegründet:
1998
Firmensitz:
Einsteinstraße 2a
63868 Großwallstadt
Tel. 0 60 22 / 263 38-0
Fax: 0 60 22 / 263 38-199
Web: www.apsec.de
E-Mail: info@apsec.de

Weitere Büros:
Berlin

Geschäftsführer:
Dipl.-Math. Frank Schlottke
Dipl.-Math. Volker Röthel

Sitz der Gesellschaft: Großwallstadt
Registergericht: Aschaffenburg, HRB 7087
UST-ID-Nr. DE 194 809 364

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SITS Group AG
Etzelmatt 1
CH5430 Wettingen
Telefon: +41 56 599 00 99
https://www.sits.com/de

Ansprechpartner:
Isabelle Lackinger
Marketing
Telefon: +49 (6022) 26338-0
Fax: +49 (6022) 26338199
E-Mail: isabelle.lackinger@apsec.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel