Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Mit der Reform wird die seit Jahren anhaltende Diskussion über verlässliche Grundsätze beim qualifizierten Mietspiegel endlich beendet und mehr Rechtssicherheit geschaffen. Das ist notwendig, damit Vermieter und Mieter die Miethöhe, die im Mietspiegel ausgewiesen ist, auch verlässlich zur Begründung oder Überprüfung einer Mieterhöhung verwenden können. Ein Gutachterstreit vor Gericht über die Richtigkeit des Mietspiegels muss der Vergangenheit angehören. Zur Verbreiterung der Datenbasis ist es richtig, dass Vermieter oder Mieter nunmehr verpflichtet sind, der Gemeinde die für die Erstellung eines Mietspiegels notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Zu begrüßen ist insbesondere, dass sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt haben, den Bindungszeitraum nicht zu verlängern, indem der qualifizierte Mietspiegel der Marktentwicklung anzupassen ist. Eine Verlängerung hätte dazu geführt, dass sich der Mietspiegel immer weiter von der ortsüblichen Vergleichsmiete entfernt hätte. Der Mietspiegel wäre dann kein Spiegel der tatsächlichen Verhältnisse am Markt, sondern durch politische Regulierung nahezu wertlos. Es wäre an den Gerichten gewesen, korrigierend einzugreifen und durch einen sogenannten Stichtagszuschlag die marktübliche Vergleichsmiete zu bestimmen. Durch den Verzicht auf eine Verlängerung des Bindungszeitraums quasi in letzter Minute wurde die mit der Reform beabsichtigte Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter also gewahrt.“
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